Prozess in EbersbergGut im Bild

Lesezeit: 2 Min.

Angestellte einer Tankstelle soll 10 000 Euro geklaut haben

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Im Profisport war der Videobeweis lange umstritten, vor Gericht ist er das manchmal bis heute. So nun am Ebersberger Amtsgericht, wo eine 62-Jährige aus dem östlichen Landkreis wegen Diebstahl angeklagt war. Sie soll während ihrer Arbeit an der Kasse einer Tankstelle des öfteren in diese gegriffen haben. Mehr als 10 000 Euro seien so in drei Monaten zusammengekommen. Hauptbelastungsmittel war ein Video, auf dem zwar eindeutig ein Diebstahl, aber nicht ganz so eindeutig die diesen ausübende Person zu sehen ist.

Die Angeklagte hatte im Sommer des vorvergangenen Jahres an der Tankstelle angefangen. Wenige Wochen darauf waren 1250 Euro nicht mehr aufzufinden. Wie der Eigentümer der Tankstelle und seine leitende Angestellte vor Gericht aussagten, sei man zunächst von einem Versehen ausgegangen, etwa, dass ein Geldtäschchen falsch abgelegt wurde. Sie habe die gesamte Tankstelle durchsucht, so die Angestellte, aber das Geld nicht gefunden. In Verdacht gerieten auch zwei Männer, welche die Videokamera am betreffenden Tag aufgenommen hatte - aber nicht erfasst ist, ob diese in die Kasse gegriffen haben.

Denn die Anlage sei nicht besonders gut gewesen, räumte der Eigentümer ein. Das änderte sich, nachdem im Dezember zum zweiten Mal Geld fehlte und diesmal richtig: Mehr als 8000 Euro seien verschwunden, die gesamten Tageseinnahmen. Daraufhin wurde die Geldkassette durch einen Einwurftresor ersetzt und es wurde eine neue Videoanlage angeschafft. Wenige Wochen später fehlte wieder Geld, knapp 900 Euro waren aus den nicht im Tresor verwahrten Wechselgeld-Schubern verschwunden. Als man die Videoaufzeichnungen sichtete, war darauf eine verdächtige Person zu sehen. Diese sperrt die Tür auf, geht zielsicher an den Schrank mit dem Wechselgeld und steckt dieses ein.

Nicht zu sehen ist allerdings das Gesicht der diebischen Person, sie trägt eine Kapuze über dem Kopf. Für die Zeugen war aber eindeutig die Angeklagte zu erkennen. Den Pullover habe er schon bei ihr gesehen, so der Eigentümer, außerdem hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung einen ebensolchen bei der Angeklagten beschlagnahmt. Die verwies darauf, dass es den Pulli im Angebot gegeben habe, und wohl viele Leute einen gekauft hätten. Aber auch Größe und Statur würden passen, so die Zeugen, es gebe zudem unter den übrigen Mitarbeitern niemanden mit ähnlichen Umrissen: Die seien dünner, dicker, kleiner oder größer. Auch die Ortskenntnis des Eindringlings spreche gegen die Angeklagte. So wusste die Person auf dem Video genau, wo das Wechselgeld war, und fand sich im Kassenhäuschen zurecht, ohne das Licht einzuschalten.

Für die Staatsanwaltschaft stand eindeutig fest, dass die Angeklagte nicht nur den auf dem Video gezeigten Diebstahl begangen hatte, sondern auch den Rest des vermissten Geldes gestohlen hatte. Auch die Aussage des Eigentümers, nie zuvor sei Geld abhandengekommen und auch nicht mehr, seit die Angeklagte nicht mehr bei ihm arbeite, wertete die Anklage als Beleg für die Schuld der 62-Jährigen. Der Verteidiger hingegen forderte Freispruch. Für die ersten beiden Fälle gebe es überhaupt keinen Hinweis auf die Angeklagte, im letzten Fall sei es alles andere als sicher, wer die Person auf dem Video sei.

Richterin Vera Hörauf folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die nicht vorbestrafte 62-Jährige zu 140 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das fehlende Geld muss sie zurückzahlen. Es sei eine "auffällige Häufung" von Hinweisen, die auf die Verurteilte deuteten, so die Vorsitzende und es komme niemand anders für die Diebstähle in Frage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 07.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Gutscheine: