Prozess in Ebersberg:50 Flaschen Schnaps und Sekt: Dieb beteuert "Eigenbedarf"

Prozess in Ebersberg: Symbolfoto.

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(Foto: EBE)

Ein 27-Jähriger klaut Alkohol im Wert von knapp 1200 Euro. Das Amtsgericht Ebersberg kommt zu einem milden Urteil.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Für andere wäre es ein Lebensvorrat an Alkohol gewesen, für den Angeklagten am Ebersberger Amtsgericht reichten die knapp 50 Flaschen Whiskey, Cognac, Sekt und Bier gerade mal etwas mehr als ein halbes Jahr. So lange ist es her, seit sich der 27-Jährige im August vergangenen Jahres zunächst in einem Getränkemarkt im nördlichen und wenig später in einem Supermarkt im mittleren Landkreis eine beträchtliche Menge an Spirituosen zusammengeklaut hat. Inzwischen sind alle Flaschen leer - was nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch Amtsrichterin Vera Hörauf etwas verdutzt zurückließ.

"Verbraucht? Diese Mengen?", fragte die Vorsitzende sicherheitshalber noch mal nach. "Ja, verbraucht", ließ der Lastwagenfahrer von einer Dolmetscherin übersetzen. Hörauf wollte von dem Angeklagten, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, wissen, was er denn mit dem ganzen Alkohol vorgehabt hätte, den er an zwei Tagen, zunächst mit einem Komplizen und schließlich alleine, erbeutet hatte.

Denn dass er für die Taten verantwortlich war, daran bestanden zu diesem Zeitpunkt bereits keinerlei Zweifel mehr. Nicht nur hatte er die Diebstähle bereits unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift gestanden, sondern war auch auf diversen Bildaufnahmen der Überwachungskameras klar zu erkennen. Und so ging es während der Verhandlung lediglich darum, welche Strafe der Mann dafür bekommt.

Keine Vorstrafen - das kam dem 27-Jährigen zu Gute

Aber was war also mit den teils hochpreisigen Spirituosen namhafter Hersteller im Gesamtwert von knapp 1200 Euro geschehen? Für sich selbst habe er sie verwendet, aber auch als Geschenke für Familie und Freunde, sagte der Angeklagte. Auch sei er bei der Auswahl an den Regalen nicht wählerisch gewesen. "Es war eine spontane Entscheidung, was wir mitnehmen." Mit der Beute Handel getrieben habe er aber nicht, beteuerte der Mann. Doch so ganz glauben wollte ihm das im Sitzungssaal niemand.

Noch ein letztes Mal fragte die Staatsanwältin nach, ob er in den vergangenen sechs Monaten tatsächlich alle knapp 50 Flaschen getrunken habe, bevor sie ihm in ihrem Plädoyer schließlich doch Gewerbsmäßigkeit unterstellte. "Es ist einfach enorm viel entwendet worden. Ich kann nicht nachvollziehen, dass das nur für den Eigenkonsum war." Zu Gute kam dem 27-Jährigen allerdings, dass er den Beutezug von Anfang an gestanden hatte und keine Vorstrafen für ihn registriert sind.

Das gab letztendlich auch den Ausschlag, warum Richterin Hörauf von den geforderten sechs Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung abrückte und es stattdessen bei einer Geldstrafe beließ. Und das, obwohl auch die Vorsitzende Zweifel am Vorgehen des Angeklagten und am Verbleib des Alkohols äußerte. Er habe ganz gezielt ins oberste Regal gegriffen und nur die hochpreisigsten Flaschen mitgenommen, so Hörauf. "Man nimmt nicht das Teuerste, das da ist und verbraucht es dann selbst."

Dass er den Alkohol tatsächlich verkauft hat, konnte dem Mann jedoch niemand nachweisen, weshalb er mit einer Strafe von 150 Tagessätzen zu je 55 Euro noch verhältnismäßig glimpflich davonkam. Außerdem muss er laut Urteil den Beutewert in Höhe von knapp 1200 Euro an die beiden Geschäftsbetreiber zurückzahlen.

Rechtskräftig ist das Ganze aber noch nicht, er wolle sich das noch mal überlegen und entscheiden, ob er Berufung einlegt, ließ der Angeklagte durch die Dolmetscherin ausrichten.

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