Vergewaltigungsprozess in Ebersberg„Es war ein Albtraum“

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Kürzer als zunächst gedacht war die Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht. Das Geständnis des Angeklagten machte Zeugenbefragungen überflüssig.
Kürzer als zunächst gedacht war die Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht. Das Geständnis des Angeklagten machte Zeugenbefragungen überflüssig. (Foto: Peter Hinz-Rosin)
  • Ein 48-Jähriger wurde vor dem Ebersberger Amtsgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er seine Noch-Ehefrau im November 2022 geschlagen und vergewaltigt hatte.
  • Der Mann akzeptierte die Trennung nicht und terrorisierte seine Frau mit Anrufen und Besuchen, bevor er nach Armenien abgeschoben und später ausgeliefert wurde.
  • Durch sein Geständnis musste die Frau nicht vor Gericht aussagen, ihre ermittlungsrichterliche Vernehmung wurde als Video gezeigt.
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Sie wollte die Trennung, er akzeptierte das nicht – und schlug und vergewaltigte seine Noch-Ehefrau. Am Ebersberger Amtsgericht wurde der 48-Jährige jetzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Noch lange danach litt die Frau unter Schlafstörungen und Panikanfällen. Sie traute sich nicht mehr zum Einkaufen, konnte nicht mehr arbeiten. „Ich hatte immer Angst, dass er wieder irgendwo auftaucht, dass er mich wieder erwischt“, sagte die Frau aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg bei ihrer Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter. Im November 2022 hatte ihr Noch-Ehemann, von dem sie sich trennen wollte, sie in ihrer eigenen Wohnung geschlagen, bespuckt und vergewaltigt. Fast drei Jahre später musste er sich dafür vor dem Ebersberger Schöffengericht verantworten – und machte zumindest eine Sache dabei richtig: Weil er geständig war, musste die Frau über ihr schlimmes Erlebnis nicht auch vor Gericht nochmals sprechen.

Ihre Schilderung der Vorfälle bekamen die Prozessteilnehmer im Sitzungssaal trotzdem zu hören, denn Richter Frank Gellhaus zeigte das Video der fast drei Stunden langen ermittlungsrichterlichen Vernehmung der Frau, in der sie auch über die Anfänge ihrer Beziehung berichtete.

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Es hatte sofort gefunkt zwischen den beiden, damals im Sommer 2021. Übers Internet hatten sie sich kennengelernt, schon wenige Monate später waren sie verheiratet. Doch schon vor der Eheschließung zeigte der heute 48-Jährige seine dunklen Seiten: Er beschimpfte seine damalige Verlobte, auch in den Monaten danach wurde er immer wieder aggressiv und gewalttätig, sperrte seine Frau während eines Urlaubs im Hotelzimmer ein, wenn er wegging. Nicht nur einmal schaltete die Frau die Polizei ein, gerichtlich wurde ihm verboten, sich ihr zu nähern. Nach weniger als einem Jahr Ehe war ihr klar: Sie wollte aus dieser Beziehung raus und reichte die Scheidung ein.

Eine Tatsache, die der Mann nicht akzeptieren wollte. An jenem verhängnisvollen Tag im November 2022 passte er sie beim Friseur ab, ging dann mit ihr in die Wohnung und zwang sie später zum Geschlechtsverkehr. „Es war ein Albtraum“, sagte sie, sie habe geweint und immer wieder gesagt, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Zunächst traute sich die Frau allerdings nicht, Hilfe zu holen, duldete sogar, dass er bei ihr nochmals übernachtete.

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Was ihr passiert war, erzählte sie erst einige Tage später auf Nachfragen ihrer Anwältin, die sie konsultierte, weil sie vor einiger Zeit ihrem Ehemann erlaubt hatte, sich ans Steuer ihres Autos zu setzen, obwohl er keinen Führerschein hatte, und daher juristische Konsequenzen fürchten musste. In den Wochen danach terrorisierte der Mann sie mit Anrufen, hämmerte gegen die Wohnungstür, auch ein erneutes Kontaktverbot konnte ihn nicht bremsen. Ihre Anwältin half der Frau, diese Zeit zu überstehen. Später wurde der Noch-Ehemann abgeschoben und kam schließlich in Armenien in Auslieferungshaft.

Zum Prozess wurde der 48-Jährige in Fußfesseln von Polizisten vorgeführt, in Haft wird er wohl noch eine Weile bleiben, auch wenn die neun Monate Haft in Armenien angerechnet werden. Auf Anregung von Verteidigerin Sabine Färber-Fröba hatten sich alle Beteiligten zu Beginn des Prozesstags in Ebersberg zu einem Rechtsgespräch getroffen, in dem man sich einigte, einen Strafrahmen von drei Jahren nicht zu überschreiten, wenn der Angeklagte die Taten gesteht. So geschah es letztlich auch: Zwei Jahre und zehn Monate hielt der Richter letztlich für tat- und schuldangemessen. Die Verteidigerin hatte vier Monate weniger, die Staatsanwältin zwei Monate mehr gefordert.

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