Amtsgericht EbersbergRaserei endet an Restaurantwand

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Die Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht hat für den Angeklagten nicht den gewünschten Erfolg: Er muss die Strafe trotzdem bezahlen.
Die Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht hat für den Angeklagten nicht den gewünschten Erfolg: Er muss die Strafe trotzdem bezahlen. Christian Endt
  • Ein 27-Jähriger raste im Juli 2025 mit 106 bis 112 km/h durch Vaterstetten und prallte gegen die Wand eines italienischen Restaurants.
  • Der Fahrer und seine beiden Mitfahrer wurden schwer verletzt und brauchten Monate zur Genesung.
  • Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte den heute 28-Jährigen zu 7500 Euro Geldstrafe, da es seine Gesundheitsprobleme als Unfallursache nicht glaubte.
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Im Juli 2025 rast ein junger Mann durch Vaterstetten und verursacht einen schweren Verkehrsunfall. Vor Gericht will er die Schuld dafür auf gesundheitliche Probleme schieben, doch die Strategie geht nicht auf.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

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Mit 106 bis 112 Kilometern pro Stunde war er wohl unterwegs, als er in Parsdorf durch die Gruber Straße raste. Wenig später verlor der damals 27-Jährige die Kontrolle über sein 245-PS-Fahrzeug und prallte gegen die Hauswand eines italienischen Restaurants. Der Unfall im Juli 2025 hatte schwere Folgen: Nicht nur der Fahrer wurde schwer verletzt, auch seine beiden Mitfahrer brauchten Monate, bis sie wieder einigermaßen gesund waren. Dass die massiv überhöhte Geschwindigkeit die Unfallursache war, daran bestand vor dem Amtsgericht Ebersberg kein Zweifel – warum freilich der junge Mann so schnell fuhr, stand in der Verhandlung ausführlich im Mittelpunkt.

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Denn der heute 28-Jährige berichtete von gesundheitlichen Problemen in den Momenten vor dem Unfall: Er habe einen metallischen Geschmack im Mund bemerkt, zudem sei es ihm schwergefallen, die Augen noch aufzuhalten und das Lenkrad im Griff zu behalten. „Ich habe versucht, wach zu sein, konnte es aber nicht. Danach war alles schwarz“, schilderte es der Mann. Auch sein Bruder, der mit ihm im Auto saß, beschrieb die Momente vor dem Crash ähnlich, während der dritte Mitfahrer sich nicht mehr recht an die Ereignisse erinnern wollte. Bei der Polizei hatte er noch gesagt, man sei bestimmt mit Tempo 100, womöglich noch schneller, unterwegs gewesen. Vor Gericht wiederholte er diese Aussagen nun nicht mehr.

„Ich glaube Ihrem Mandanten nicht“, sagt der Richter zum Verteidiger

Sie waren aber auch nicht nötig, da ein Gutachter genau errechnet hatte, wie schnell der damals 27-Jährige durch die Gruber Straße gerast sein muss und welche Geschwindigkeit das Auto noch drauf hatte, als es zuerst einen anderen Wagen und dann die Hauswand rammte. Und zwar an jener Stelle, wo nach Schilderung von Zeugen wenige Minuten zuvor noch Gäste im Restaurant den Abend genossen.

Eine Anwohnerin berichtete vor Gericht von Reifenquietschen im Kreisverkehr nahe ihrer Wohnung und einem massiv beschleunigenden hochtourigen Fahrzeug. Es folgten „ein mittellauter Knall, dann ein sehr lauter Knall“.  Generell, sagte die Zeugin, werde auf dieser Strecke „sehr schnell gefahren, man erkennt die Muster“. Auch „Driften“, also das gezielte Um-die-Kurven-Schleudern von Autos, werde vor ihrer Haustür gern praktiziert.

Den Beweisantrag des Verteidigers, ein medizinisches Gutachten für seinen Mandanten einzuholen, lehnte Richter Frank Gellhaus am Ende ab. „Ich glaube Ihrem Mandanten nicht und ich glaube auch seinem Bruder nicht“, sagte er zur Begründung. Er gehe nicht von einer medizinischen Ursache für den Unfall aus. Eher widerwillig und nach einer ausführlichen Beratung mit seinem Verteidiger nahm der Angeklagte schließlich den Vorschlag des Richters an, seinen Einspruch gegen den vorangegangenen Strafbefehl – eine Art Urteil per Post – zurückzunehmen. Somit bleibt es dabei: Der junge Mann muss 150 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt also 7500 Euro, für sein gefährliches Verhalten zahlen.

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