Höflich, freundlich, eloquent – so gibt sich der junge Mann an diesem Januartag im Ebersberger Amtsgericht. Man kann sich gut vorstellen, dass ein Rentner-Ehepaar aus dem Landkreis Ebersberg ihm in einer Notsituation das Vertrauen schenkte und darauf setzte, dass er sie auch korrekt behandeln würde. Doch in diesem Fall hatte der Mann das Vertrauen nicht verdient: Im Januar vor zwei Jahren versprach er zwar den Einbau eines neuen, dringend benötigten Treppenlifts und kassierte die 12 000 Euro dafür. Doch den Lift baute er nie ein und hatte das auch nie vorgehabt, weshalb der 24-Jährige aus Baden-Württemberg sich nun vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen Betrugs verantworten musste.
Angefangen hatte alles damit, dass kurz vor Weihnachten 2023 der Treppenlift im Reihenhaus des Rentnerpaars Mucken machte. Die übliche Wartungsfirma war nicht greifbar, weshalb sich der damals 87-Jährige eine andere empfehlen ließ – eben jene, in der der Angeklagte damals tätig war. Der junge Mann habe aber schnell deutlich gemacht, dass er eine Reparatur für wenig aussichtsreich hielte, lieber solle man sich doch gleich einen neuen Treppenlift anschaffen. „Ich habe mich drauf eingelassen in dem Bestreben, meiner Frau so schnell wie möglich einen Lift zu verschaffen“, schilderte der Rentner vor Gericht, denn sie sei chronisch krank und wirklich auf die Hilfe angewiesen.

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Der Angeklagte sei „nicht unsympathisch und sehr höflich“ gewesen, sagte der Zeuge, „er machte einen kompetenten Eindruck“. Das Geld für den Lift habe er trotz gewisser Zweifel sofort überwiesen, der Lift jedoch kam und kam nicht. „Er hat einen Termin nach dem anderen nicht eingehalten, die Ausreden wurden immer skurriler“, erinnerte sich der Rentner. Irgendwann habe der junge Mann erklärt, er werde doch den bestehenden Lift reparieren und die zu viel gezahlten 11 000 Euro zurückerstatten. Doch das Geld floss nie – stattdessen kamen für den Geprellten noch Anwaltskosten dazu.
Die Tatsache, dass das Rentnerpaar immer noch auf das Geld wartet, war einer der Gründe dafür, dass Richterin Anne Leiding dem Angeklagten noch einmal eine Bewährungsstrafe gewährte – obwohl er schon mehrfach einschlägig vorbestraft ist und in einer offenen Bewährung handelte. Sie kritisierte deutlich die „fiese Art“ des Angeklagten im Umgang mit den Senioren und bezeichnete ihn als „Bewährungsversager“. „Es ist erschreckend, wie viel Blödsinn Sie in Ihrem jugendlichen Alter schon hinbekommen haben“, stellte sie fest.
Sie machte aber auch klar, dass sie sich wünsche, dass die Geschädigten wenigstens bald einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Gerade das wäre aber wohl nicht möglich, wenn der Angeklagte ins Gefängnis ginge – vor allem angesichts der Tatsache, dass er bereits 60 000 Euro Schulden hat. Daher setzte die Richterin die zwölfmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, als Auflage muss der Mann 200 Euro monatlich an das Rentnerpaar zurückzahlen.

