Prozess am Landgericht:Fünf Jahre Haft für rabiaten Dealer

Der 53-Jährige hatte in Poing bei Kontrolle einen Polizisten angefahren

Was er in Zukunft machen wird, weiß der Angeklagte schon: Er will in der Türkei T-Shirts verkaufen. Es soll ein einträgliches Geschäft werden, da ist sich der 53-jährige sicher. Bis es soweit ist, wird der Mann, von Beruf Schreiner, aber noch einige Zeit warten müssen. Denn am Montag wurde er vor der 2. Strafkammer am Landgericht München II wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie wegen eines Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des 53-Jährigen in einer Entziehungsanstalt sowie die Einziehung seines Führerscheins an. Der Angeklagte habe sein "Auto als Waffe verwendet", sagte der Vorsitzende, Richter Stefan Weickert bei der Urteilsbegründung.

Am 20. April vorigen Jahres hatten zwei Polizeibeamte in zivil den Schreiner in Poing kontrollieren wollen, nachdem er sich in sein Auto gesetzt hatte. Kurz zuvor hatte der 53-Jährige bei einem Bekannten ein Drogengeschäft mit 6,4 Gramm Heroingemisch abgewickelt. Als einer der Polizisten an sein Auto herantrat und ihn durch die geöffnete Fensterscheibe auf der Fahrerseite ansprach, legte der Schreiner den Gang ein fuhr los. Der Polizist hing in diesem Moment mit dem Oberkörper in dem geöffneten Fenster, da er versucht hatte den Zündschlüssel abzuziehen. Der Wagen aber besaß einen Startknopf. Sein Kollege musste sich mit einem Sprung auf die Motorhaube retten, um nicht zwischen dem Auto des Schreiners und einem anderen Fahrzeug einquetscht zu werden. Als der Pkw dann zurückstieß, prallte er gegen einen Gartenzaun. Dann war es dem Beamten, der im Fenster der Fahrerseite hing, gelungen, die Handbremse anzuziehen. Der Schreiner gab danach auf. So etwas habe man nicht alle Tage, sagte Richter Stefan Weickert dazu zum Prozessauftakt.

Den Bekannten, dem der Schreiner das Heroingemisch verkauft hatte, verurteilten die Richter wegen unerlaubten Besitzes und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Einen Teil des Heroingemischs hatte der zweite Angeklagte, ein Karosseriebauer, wiederum an einem Bekannten weiterverkauft. Den Urteilen war ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Für den Fall eines umfassenden Geständnisses hatte die Kammer dem Schreiner eine Strafe zwischen fünf und fünfeinhalb Jahren in Aussicht gestellt, dem Karosseriebauer eine Haft von mindestens zwei und höchstens zweieinhalb Jahren.

Nach der Festnahme des Schreiners und des Karosseriebauers hatten die Ermittler deren Wohnung durchsucht. In der des Schreiners fanden sie in einer Kassette eine CO₂-Pistole und weitere Betäubungsmittel. Aus diesem Grund verurteilte das Gericht den 53-Jährigen auch wegen bewaffneten Handeltreibens. Mit den verhängten Strafen blieb das Gericht nur knapp unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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