Süddeutsche Zeitung

Prozess am Ebersberger Amtsgericht:Brettlbühne muss nicht zahlen

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Schadensersatzklage gegen Theaterverein abgewiesen

Von Katharina Güntter, Vaterstetten/Ebersberg

Kratzer in der Autotür nach dem Parken kennt wahrscheinlich jeder. Dass man den Wagen mit einem kaputten Reifen und aufgerissener Karosserie vom Parkplatz fährt - oder vielmehr wahrscheinlich eher abholen lässt - kommt hingegen eher selten vor. Diese Situation erlebte jedoch im vergangenen Jahr ein Besucher des Vaterstettener Wollmarkts. Er hatte sein Auto mangels anderer Parkplätze auf einer angrenzenden Wiese abgestellt. Beim Einparken verursachte ein Metallstift oder eine große Schraube, mit der ein Werbeplakat der Brettlbühne befestigt war, an seinem Wagen einen Schaden von mehr als 3000 Euro. Das Geld wollte er sich von der Vaterstettener Theatergruppe wiederholen, die seiner Ansicht nach für das Malheur verantwortlich war: Er verklagte die Brettlbühne. Doch ohne Erfolg, wie sich nun vor dem Ebersberger Amtsgericht gezeigt hat. Die Klage wurde abgewiesen. Ein Vergleich zwischen den beiden Parteien, wie er im Oktober vom Gericht vorgeschlagen worden war, ist nicht zustande gekommen.

Richter Markus Nikol nannte als Grund für die Abweisung, dass die Klage unbegründet sei. Der Kläger habe keinen Anspruch auf einen Schadenersatz, da eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht ersichtlich sei. Die Brettlbühne habe nicht die Pflicht gehabt, den Metallstift so zu umhüllen, dass er gegebenenfalls für Reifen ungefährlich wäre, sondern nur die Standfestigkeit des Plakats bei Unwetter zu gewährleisten.

Zusätzlich sei die Wiese nicht als Parkplatz gekennzeichnet gewesen. Dies behauptete der Kläger zwar, ein anderer Zeuge gab jedoch an, er habe keine Parkplatzschilder gesehen. Die betroffene Fläche selbst sei zwar nicht mit weiß-roten Flatterbändern gekennzeichnet gewesen, die anderen Flächen, wie beispielsweise die auf der gegenüberliegenden Seite, grundsätzlich aber schon. Dadurch sei kenntlich gemacht worden, dass die Wiesen nicht als Parkplätze gedacht waren. Das Werbebanner der Brettlbühne wurde vom Veranstalter des Wollmarkts zugelassen. Das Plakat sei ausreichend gewesen, um zu erkennen, dass die Wiese nicht als Parkplatz genutzt werden sollte.

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Quelle:
SZ vom 22.11.2019
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