Prozess am Amtsgericht:Das Versagen einer Unternehmerin

52-Jährige schickt Mitarbeiter ohne gültigen Führerschein los

Von Daniela Gorgs, Ebersberg

Hat die Angeklagte die Tat vorsätzlich begangen? Die Unternehmerin wusste, dass die italienische Fahrerlaubnis ihres Lieferwagenfahrers abgelaufen war. Nahm sie die möglichen Folgen billigend in Kauf, sollte er kontrolliert oder in einen Unfall verwickelt werden? Oder kann man ihr Fahrlässigkeit vorwerfen, da sie vielleicht "nur" unvorsichtig und sorgfaltswidrig agierte? Für Juristen ist die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit mitunter eine Gratwanderung. Im Strafprozess muss das Gericht versuchen zu rekonstruieren, was zum Tatzeitpunkt im Kopf des Angeklagten vorging. Eine schwierige Sache.

Der Fall, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht Ebersberg verhandelt wurde, war für Amtsrichterin Vera Hörauf jedoch eindeutig und klar. Die 52-jährige Angeklagte sei Unternehmerin. Es sei daher ihre Aufgabe, mehr noch ihre Verpflichtung, die Fahrerlaubnis ihrer Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen und die Konsequenzen zu tragen.

Die Angeklagte räumte ein, gewusst zu haben, dass der Führerschein abgelaufen war. Ende Juni habe sie der Mitarbeiter darauf hingewiesen. Einen Termin bei der Führerscheinstelle, um die Fahrerlaubnis zu verlängern, hatte er bereits gemacht. Die Unternehmerin wies ihn an, den Nachweis darüber in den Lastwagen zu legen und loszufahren. Auf der Bundesstraße 12 bei Forstinning wurde der Mann prompt kontrolliert. Seine Chefin erhielt einen Strafbefehl wegen vorsätzlichen Anordnens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die 52-Jährige erhob dagegen Einspruch.

Vor Gericht sagte die Unternehmerin, dass ihr nicht klar gewesen sei, dass ihr Mitarbeiter nicht hätte fahren dürfen. Das aber ließ die Amtsrichterin nicht gelten. Auch der Verteidiger blitzte mit seiner Bitte ab, das Gericht möge wenigstens vom Vorsatz der Straftat absehen. Seiner Mandantin sei lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Nur dann würde die Rechtsschutzversicherung sein Honorar übernehmen. Wohl aber erreichte der Verteidiger eine geringere Geldstrafe. Das Gericht verurteilte die 52-Jährige am Ende wegen Zulassens des Fahrens ohne Führerschein zu 35 Tagessätzen à 40 Euro.

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