Süddeutsche Zeitung

Provokation mit Schockvideos:Ärger um "Heroin Kids"

Blut, Sex, Drogen - zwei Fotokünstler aus Kirchseeon wollen mit Bildern von Drogenkonsumenten schockieren - und fordern dabei die bayerische Medienaufsicht heraus.

Ronen Steinke

Ob die Kunst Grenzen kennen sollte, diese Grundsatzfrage möchten die beiden Kirchseeoner Fotokünstler Christian Kaiser, 28, und Corinna Engel, 24, beleuchten - nicht in einer Galerie, sondern auf dem Rechtsweg. Einen ersten kleinen Erfolg, der bundesweit für Interesse sorgte, haben sie dabei schon erzielt: Eine Geldbuße wegen der Gefährdung Minderjähriger durch gestellte und schockierende Fotos von Jugendlichen im Drogenrausch, die sie im Internet veröffentlicht hatten, müssen sie jedenfalls nicht bezahlen. Das entschied kürzlich das Amtsgericht Ebersberg und stellte damit ein Verfahren gegen die beiden Fotokünstler ein (wir berichteten). Allerdings ohne nähere Begründung oder Bindungswirkung - weshalb zentrale Fragen weiter offen sind.

Sind die Fotos, welche das Künstlerduo unter dem Titel "Heroin Kids" auf seiner Internetseite ausgestellt hatte, in Deutschland grundsätzlich zensierbar? Hat die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) sie im vergangenen Jahr zurecht als "entwicklungsbeeinträchtigend" und "sozialethisch desorientierend" eingestuft und aus dem Verkehr gezogen - weil die Inszenierung junger, hübscher Menschen mit dramatisch zerzausten Haaren, aufgeschminkten Augenränden, aufgesprühtem Kunstblut und -schweiß tatsächlich den Drogenkonsum in einer Weise ästhetisieren, die Jugendliche in Gefahr bringt?

Oder hat sich die Behörde, die den traditionellen Jugendschutz in das Zeitalter der neuen Medien hinüberretten soll, hier vergaloppiert? Die beiden Fotografen Christian Kaiser und Corinna Engel unternehmen derzeit gemeinsam mit ihrem Anwalt, dem Düsseldorfer Medienrechtler Daniel Kötz, einen neuen Versuch, dies verbindlich klären zu lassen. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Ebersberg war das noch gescheitert, weil die zuständige Richterin erklärt hatte, Fragen der Kunstfreiheit seien besser vor einem Verwaltungsgericht aufgehoben. Ob der Fall nun dorthin kommt, hängt aber vom taktischen Verhalten der BLM ab. Die Kirchseeoner Fotokünstler fordern sie nun erneut heraus.

Die Fotografen haben ein neues, in ihren eigenen Augen wiederum provokantes Video produziert und dieses in zwei Versionen an die BLM geschickt - einmal extrascharf, wie sie erklären, einmal abgeschwächt.

Die Bilder, die mit lässiger Musik und drastischer Poesie über die Freiheit, die im "Es-gibt-kein-Zurück-mehr" liegt, unterlegt sind, hinterlassen beim Betrachten einen verstörenden Eindruck: Eine leicht bekleidete Frau liegt da bewusstlos auf einem Sofa, daneben zündet sich eine Nackte, amüsiert, einen Joint an. In der extrascharfen Version des Videos kommen noch weitere Frauen hinzu, eine kokst, eine übergibt sich, eine zeigt der Kamera ihre Genitalien.

Dass zumindest diese Langversion nach geltenden Jugendschutzbestimmungen erst ab 18 Jahren zugänglich gemacht werden kann, dürfte die BLM also recht schnell befinden - und genau darauf warten die beiden Fotokünstler aus Kirchseeon. Man habe der BLM zur Entscheidung eine Frist gesetzt, sagt der Rechtsanwalt Kötz: Bis zum 11. Juni, diesem Samstag also, solle die Behörde sich erklären. Und wenn sie dann, wie zu erwarten ist, zumindest eines der beiden Videos ab 18 kennzeichnet, könnten Corinna Engel und Christian Kaiser zum nächsten juristischen Schritt ausholen, das heißt: die Sache vor das Verwaltungsgericht bringen.

Eine Indizierung ab 18 betrachten Kaiser und Engel, die das Video in Berlin, Leipzig und Kirchseeon teils mit Bekannten, teils mit Models gedreht haben, als Zensur. "Damit würde uns für unsere Kunst die Plattform geraubt", sagt Engel. Die Fotografen wollen durchaus schockieren, durch den bewusst oberflächlichen, abschätzigen Umgang mit Körpern aber auch der Werbeästhetik einen Zerrspiegel vorhalten. "Wenn die BLM uns bei Strafe verbietet, diese Kunst Jugendlichen zugänglich zu machen, dann können wir im Internet faktisch gar kein Publikum mehr erreichen - auch kein erwachsenes", sagt Engel. "Denn niemand macht sich doch die Mühe, sich im Internet eigens einer Altersverifikation zu unterziehen, um eine virtuelle Galerie anzusehen."

Rechtsanwalt Kötz stellt darüber hinaus die Grundsatzfrage, ob die traditionellen Jugendschutzvorschriften im Internet überhaupt noch sinnvoll seien. Schließlich sei es für Jugendliche heute ein Leichtes, noch an wesentlich härteres Material zu kommen. Und ohnehin sei die Bevormundung durch eine staatliche Aufsichtsbehörde antiquiert.

Vor allem aber erkennt Kötz in dem Fall wohl zurecht den Stoff, aus dem die Grundsatzurteile sind: Die Regeln des Jugendschutzes im Internet, die tatsächlich seit Jahren im Fluss und stark umstritten sind, könnten nun endlich einmal neu ausgefochten werden - mit möglicherweise bundesweiter Wirkung. Und diesen Sinn haben die schweißnassen, schrill toupierten und bunt bekleckerten Models dann tatsächlich.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1107483
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 11.06.2011/wib
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.