Protest bleibt wirkungslos:Teurer Schlamm

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Wegen der Einleitung von Schmutzwasser in den Wieshamer Bach wird ein Bauleiter vom Ebersberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt

Von Wieland Bögel

Es war ein unappetitlicher Anblick, den der Wieshamer Bach in Grafing im vergangenen August bot. Mehrere Tage lang wälzte sich eine trübe Brühe quer durch die Stadt. Die Ursache dafür war schnell gefunden: Schlamm und Sand-Sedimente, eingeleitet von einer Baustelle in der Wasserburger Straße. Deren Bauleiter wurde nun vom Amtsgericht wegen Gewässerverunreinigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Anfang August beschwerten sich mehrere Anwohner bei der Stadt Grafing und bei der Polizei über den verschmutzten Wieshamer Bach. Wie ein als Zeuge geladener Polizeibeamter erklärte, habe er sich daraufhin entlang des Baches umgeschaut. Das Gewässer habe "auf mehrere hundert Meter milchig-trüb" ausgesehen, erinnerte sich der Beamte. Da für ihn klar war, dass die Verunreinigung nur von der Baustelle kommen konnte, denn weiter bachaufwärts war das Wasser noch klar, habe er sich mit dem Bauleiter in Verbindung gesetzt und ihn darauf hingewiesen, "dass er nur sauberes Wasser in den Bach leiten darf". Aber offenbar erfolglos: Als man drei Tage später zusammen mit einem Mitarbeiter des Landratsamts den Bach und die Baustelle begutachtete, "hat sich das gleiche Bild geboten".

Dies bestätigte der Landratsamt-Mitarbeiter, die Eintrübung sei deutlich zu sehen gewesen. Dass sich unterhalb der Baustelle deutlich mehr Sedimente im Bach befunden hätten als üblich, habe auch die Analyse der Wasserproben ergeben: Festgestellt wurden mehr als 250 Milligramm Schwebstoffe pro Liter. Oberhalb der Baustelle waren es zum gleichen Zeitpunkt lediglich 18 Milligramm. Mehr als 100 Milligramm Schwebstoffe pro Liter können schädliche Folgen haben, so der Zeuge: etwa, dass Fische erstickten. Er betonte aber auch, dass dies in Grafing nicht der Fall gewesen sei, "eine langfristige Schädigung" des Wieshamer Baches sei durch die Schlamm-Einleitung nicht entstanden.

Darauf berief sich auch der Angeklagte, der wegen der Verschmutzung bereits per Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt worden war. Dagegen hatte der 26-Jährige allerdings Berufung eingelegt. Sein Verteidiger argumentierte, dass es nicht nur zu keinen Folgeschäden, sondern streng genommen zu gar keiner Verunreinigung des Baches gekommen sei. Denn Sedimente, wie jene von der Baustelle, könnten auch bei jedem Starkregen in den Bach gespült werden, seien somit etwas ganz Natürliches. Deshalb sei es nicht einmal klar, dass alle in den Proben festgestellten Sedimente überhaupt von der Baustelle stammten.

Außerdem habe sich der Angeklagte genau an die Auflagen des Landratsamtes gehalten. Dieses habe die Einleitung von Wasser aus der Baugrube in den Bach ausdrücklich erlaubt. Wie vorgeschrieben, sei ein sogenannter "Absetz-Container" aufgestellt worden, in dem sich die Schwebstoffe vor der Einleitung des Wassers in den Bach sammeln sollten. Dass man auf der Baustelle den Auflagen nachgekommen war, bestätigte auch der Mitarbeiter des Landratsamtes - allerdings mit einer Einschränkung. Die Anlage mit einem Container sei nur für eine festgelegte Wassermenge ausgelegt. Offenbar wurde auf der Baustelle aber deutlich mehr Wasser abgepumpt, so dass der Filter nicht mehr ausreichte. Nach der Begehung habe er deshalb veranlasst, dass ein zusätzlicher Absetz-Container aufgestellt wird. Dem sei die Baufirma auch umgehend nachgekommen, wenige Tage später war von der Verschmutzung nichts mehr zu sehen.

Für das Gericht war trotzdem klar, dass der Angeklagte fahrlässig gehandelt und seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Zwar sei die Filteranlage gemäß der Genehmigung gebaut worden, so Richterin Susanne Strubl, "aber nicht für die Auslastung, mit der sie betrieben wurde". Dass dadurch deutlich mehr Sedimente in den Bach gelangten als erlaubt, hätte der Angeklagte eigentlich sehen und spätestens nach dem Anruf von der Polizei auch wissen müssen. Spätestens nach dieser "Vorwarnung" sei die weitere Einleitung von Baustellenwasser in den Bach sogar als vorsätzliche Gewässerverschmutzung zu werten. Strubl verurteilte den Bauleiter daher zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.

© SZ vom 25.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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