Polizeibilanz:Teilverbot auf der St 2080 zeigt Wirkung

St 2080 EBE - Forstinning Markierung Überholverbot

Im Oktober 2016 wurden die Linien an einigen gefährlichen Stellen der Forststraße durchgezogen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Auf der Straße durch den Ebersberger Forst passieren zwar immer noch Unfälle nach Überholmanövern - allerdings weniger als früher.

Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg/Forstinning

Auf der Staatsstraße zwischen Forstinning und Ebersberg passieren seit gut einem Jahr weniger Unfälle nach Überholmanövern. Dies teilte die Polizei Ebersberg am Donnerstag auf SZ-Nachfrage mit. Grund dafür ist nach Ansicht der Polizei das Überholverbot, das seit 15 Monaten auf der Strecke durch den Forst gilt. Seither hat es dort vier Unfälle nach Überholmanövern gegeben, wobei in allen vier Fällen lediglich Sachschäden entstanden. Verletzt wurde laut Polizei niemand. Verglichen mit vorher ist das eine erhebliche Verbesserung: Allein 2015 passierten auf der Straße innerhalb von zwölf Monaten sechs Überhol-Unfälle - mit teils drastischen Folgen: Insgesamt gab es dabei sechs Leichtverletzte und drei Schwerverletzte.

Mit 9000 Fahrzeugen täglich ist die Verbindung der Kreisstadt mit Forstinning als Anschlussstelle an die A 94 Richtung München eine der meist befahrenen Straßen im Landkreis Ebersberg. Weil sich dort die schweren Unfälle wegen Überholens häuften, griff das Staatliche Bauamt Rosenheim zusammen mit dem Ebersberger Landratsamt und der Polizei ein und veranlasste, dass der Mittelstreifen an drei Stellen zu einer durchgezogenen Linie wurde. "Diese Maßnahme hat bisher genau das erfüllt, was man wollte", sagt Stephan Mittermaier, der bei der Polizei Ebersberg für den Bereich Verkehr zuständig ist. Angesichts der Zahlen könne man davon ausgehen, "dass auf der Straße seitdem weniger und weniger riskant überholt wird", so Mittermaier.

Überholt wird auf der St 2080 allerdings immer noch, die Risikobereitschaft mancher Autofahrer bleibt, trotz des teilweisen Überholverbots. Beim bis dato letzten registrierten Überhol-Unfall im Juli 2017 kollidierte ein Autofahrer mit einem entgegenkommenden Pkw. Nur durch Glück blieben alle Insassen unverletzt, der Sachschaden lag bei 12 000 Euro. Weil der Unfall an der Grenze zur Verbotszone passierte, konnte nicht geklärt erden, wo genau der Fahrer überholte. In zwei Fällen fuhr der Unfallverursacher beim Manöver über die durchgezogene Linie, ein Unfall passierte im Bereich, wo Überholen erlaubt ist.

Bei der Kontrolle des Überholverbots sind die Möglichkeiten der Polizei begrenzt. Video-Fallen sind in solchen Fällen bayernweit unüblich, Radarkontrollen nur für Geschwindigkeitsmessungen geeignet. Zudem ist das Personal bei der Polizei knapp. "An der St 2080 sind wir zeitweise mit einem Streifenwagen vor Ort", sagt Verkehrsexperte Mittermaier. Wer das Überholverbot missachtet, dem fahren seine Kollegen nach. Ein generelles Überholverbot im Forst hält Mittermaier für den falschen Weg. "Gewisse Freiheiten zur Selbsteinschätzung einer Situation muss man Autofahrern lassen", sagt er. Dürfte man im Forst gar nicht mehr überholen, könne dies zu Frustaktionen führen, was ebenfalls zu einem Sicherheitsrisiko werden könnte.

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