Amtsgericht Ebersberg:Sieben Straftaten an einem Abend

Volksfest Poing

Das Volksfest Poing.

(Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Ein 23-Jähriger begrapscht auf dem Poinger Volksfest eine 17-Jährige. Als er von deren Freund darauf angesprochen wird, eskaliert die Situation.

Aus dem Gericht von Andreas Junkmann, Ebersberg

Das Dirndl, das sie an diesem Tag getragen hat, habe sie inzwischen weggeworfen. "Ich konnte es nicht mehr anschauen", sagte die 17-Jährige im Sitzungssaal des Ebersberger Amtsgerichts. Dieses Dirndl war jenes, unter das der jungen Frau vor rund einem Jahr ein 23-jähriger Mann gefasst und ihre Scheide berührt hatte. Es war der Beginn eines turbulenten Abends, bei dem der sexuelle Übergriff nicht die letzte Straftat bleiben sollte - und den das Opfer bis heute nicht vollständig verarbeitet hat. Nun aber musste sich die Frau die Vorfälle erneut ins Gedächtnis rufen, denn der Täter hatte sich am Mittwochvormittag vor Gericht zu verantworten.

Es war das erste Wochenende auf dem Poinger Volksfest, als es zur Begegnung zwischen der 17-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis und dem Angeklagten - einem gelernten Koch aus dem Nachbarlandkreis München - kam. Unvermittelt habe der Mann dem Mädchen unter das Dirndl gefasst und seine Hand gegen ihre Scheide gedrückt, "um sich selbst zu erregen und sein Opfer zu erniedrigen", wie es in der Anklageschrift hieß. Als die Frau ihrem damaligen Freund von dem Vorfall erzählte, habe dieser den Mann zur Rede stellen wollen. Dabei sei es zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen. Unter anderem soll der Angeklagte dem Freund des Mädchens mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, ehe sich gleich eine ganze Gruppe auf den wehrlosen Mann stürzte.

Damit aber nicht genug, denn Fäuste flogen laut Anklage auch außerhalb des Festzelts. Als die Polizei den Angeklagten in Gewahrsam nehmen wollte, habe dieser sich mit Händen und Füßen gewehrt. Unter anderem soll er einen Beamten zu Boden gestoßen und verletzt haben. Außerdem soll er das Mädchen, dem er zuvor unter den Rock gegriffen habe, als "kleine Schlampe" bezeichnet haben. Selbst als die Polizisten den 23-Jährigen gefesselt hatten, sei dieser nicht zu beruhigen gewesen. Auf der Fahrt zur Dienststelle habe er die Beamten unter anderen als "Arschlöcher" und "Scheißbullen" bezeichnet. Der Abend endete für den jungen Mann schließlich in der Arrestzelle.

Nun, ein Jahr nach den Vorfällen, schien dem Angeklagten zunächst immer noch jegliche Einsicht für seine zahlreichen Straftaten zu fehlen. Von Richter Dieter Kaltbeitzer auf die Ereignisse angesprochen, sagte der Mann, er habe der Frau "nur leicht an den Hintern gefasst". Außerdem habe der Freund des Mädchens versucht, ihn zu schlagen - und nicht umgekehrt. Spätestens da aber grätschte seine Verteidigerin dazwischen, die zuvor in einem Rechtsgespräch mit Staatsanwältin und Richter eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr beziehungsweise einem Jahr und fünf Monaten herausgehandelt hatte. Voraussetzung dafür allerdings war ein umfassendes Geständnis, mit dem sich der Angeklagte aber sichtlich schwer tat: "Ich will mich auch bei den Tätern, äh Opfern, entschuldigen", stammelte er. Schließlich räumte er aber doch alle Taten ein, die ihm die Staatsanwaltschaft zuvor vorgeworfen hatte.

Recht viel anderes blieb ihm auch nicht übrig, schließlich stützten alle im Prozess geladenen Zeugen die Vorwürfe aus der Anklage. Die junge Frau etwa berichtete davon, wie der Mann im Zelt plötzlich vor ihr aufgetaucht war und sie angefasst hatte. Sie sei in dem Moment total geschockt gewesen und versuche bis heute, den Vorfall zu verdrängen. "Ich hab' mir dann auch selbst ein bisschen die Schuld gegeben, weil ich ja ein Dirndl getragen habe", sagte sie - ein Selbstvorwurf, den sie sich laut Richter Kaltbeitzer aber beim besten Willen nicht zu machen brauche.

In welcher Rage sich der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte im weiteren Verlauf des Abends befunden haben muss, schilderte schließlich einer der Polizisten. Der Mann sei "vollkommen aggro" gewesen, habe die Beamten beleidigt und nach seiner Festnahme gegen die Scheiben des Polizeiautos getreten. Für den Vorsitzenden Richter, der das Verhalten des Angeklagten "widerlich" nannte, stand der Sachverhalt damit endgültig fest. Er verurteilte den 23-Jährigen wegen sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung sowie fünf weiterer Delikte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Außerdem muss der Mann 1000 Euro an die Brücke Ebersberg zahlen.

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