Poing:Couragierte 17-Jährige verfolgt Schläger

Poing: Nach kurzer Zeit war die Polizei an Ort und Stelle und konnte den Schläger festnehmen.

Nach kurzer Zeit war die Polizei an Ort und Stelle und konnte den Schläger festnehmen.

(Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Die junge Frau schreitet bei einer Prügelei am Poinger S-Bahnhof ein und ruft die Polizei - während alle anderen wegschauen.

Sie schritt ein, als kein anderer es tat, und führte die Polizei sogar noch auf die Spur des Täters: Als ein "Vorbild für Zivilcourage" würdigt die Poinger Polizei nun das Handeln einer 17-jährigen Schülerin.

Die junge Frau hatte am Mittwoch um 14.45 Uhr am Poinger S-Bahnhof beobachtet, wie ein Mann mehrmals mit der Faust auf einen anderen einschlug. Was dann folgte, war laut Daniel Schubert von der Polizei Poing mustergültig: Die 17-Jährige wählte den Notruf, schrie gleichzeitig aber auch den Täter an, dass er sein Opfer in Ruhe lassen solle. Mit Erfolg, wie die Polizei berichtet: Der 25-Jährige hörte mit der Prügelei auf und verließ den Tatort. Die Schülerin leistete aber sogar noch mehr: Sie verfolgte den Täter in einem gewissen Abstand bis zu dessen Wohnung. Dort konnte er wenig später von Beamten der Polizeiinspektion Poing festgenommen werden.

Abstand wahren, das ist in einem solchen Fall wichtig

Nach Einschätzung Schuberts, kommissarischer Polizeichef in Poing, hat das Mädchen genau richtig reagiert. Sie habe aus einiger Entfernung auf den Mann eingewirkt, dabei auch immer wieder darauf hingewiesen, dass sie die Polizei gerufen habe, so Schubert. Danach habe sie auch bei der Verfolgung des Mannes Abstand gewahrt. Das ist überhaupt auch der Ratschlag Schuberts: Nicht direkt einmischen, nicht selbst körperlich eingreifen - die Gefahr wäre zu groß, dass die Aggressionen sich dann auch gegen den Schlichter wenden.

Generell muss sich niemand selbst in Gefahr bringen, um eine Straftat zu verhindern - gar nichts zu tun, ist aber auch keine Alternative. "Zivilcourage wird leider in unserer Gesellschaft immer weniger", so Schubert. Daher sei es umso bemerkenswerter, dass die Schülerin gehandelt habe, während umstehende Erwachsene das Ereignis zwar ebenfalls zur Kenntnis genommen, jedoch nicht gehandelt hätten.

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