Poing:Kein Nachtrag beim Haushalt

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Eine Steuernachzahlung deckt Poings Corona-bedingte Einbußen

Von Johanna Feckl, Poing

Obwohl die Corona-Pandemie einen Rückgang der Steuereinnahmen von Kommunen bewirkt, herrscht in Poing dank einer Nachzahlung bei der Gewerbesteuer in Höhe von 26,4 Millionen Euro derzeit kein Liquiditätsproblem. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 ist daher nicht notwendig. Das gab Bürgermeister Thomas Stark (parteilos) in der Gemeinderatssitzung bekannt.

Demnach zeigen erste Schätzungen für das zweite Kalendervierteljahr in 2020 entsprechende Rückgänge sowohl bei der Einkommens- als auch der Gewerbesteuer für Poing, die sich wahrscheinlich auch in den Folgequartalen fortsetzen werden. Bei der Gewerbesteuer ist Poing im aktuellen Jahr vermutlich sogar stärker betroffen, als die bisherige Steuerschätzung erwarten lässt. Die Gemeinde rechnet damit, dass sich dieser Einbruch bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer auch noch im Jahr 2021 fortsetzen wird.

Da die Gemeinde aber im ersten Quartal 2020 eine hohe Nachzahlung aus der Gewerbesteuer für das Steuerjahr 2014 erhalten hat, sieht es um die Liquidität trotz all der aktuellen Einbußen gut bestellt aus.

Dass Poing ein Geldsegen in Form dieser Steuernachzahlung bevorsteht, teilte bereits der frühere Bürgermeister Albert Hingerl (SPD) in einer Gemeinderatssitzung Anfang März mit. Damals sprach er von einer einmaligen Nachzahlung bei der Gewerbesteuer in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags - wodurch die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt als schuldenfrei galt. Poings neuer Bürgermeister Stark teilte nun auch den genauen Betrag mit: 26,4 Millionen Euro.

Diese Mehreinnahme nun deckt, soweit es der gegenwärtige Erkenntnisstand zulässt, sowohl die aktuell zu erwartenden Steuerausfälle als auch die durch die Nachzahlung erhöhte Kreisumlage für das Jahr 2022 - immerhin ein zweistelliger Millionenbetrag. Als Kreisumlage wird der Betrag bezeichnet, den jede Kommune gemäß ihrer Steuerkraft jährlich an den zugehörigen Landkreis zahlt.

Die Kämmerei sieht daher keinen Bedarf für einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, sofern "Haushaltsdisziplin" - so heißt es in der Bekanntgabe - gewahrt werde. Vorrang sollte haben, für das bevorstehende Jahr 2021 den Haushalt den geänderten Gegebenheiten anzupassen und ihn mit einem modifizierten Finanzplan bis zum Jahr 2024 auszustatten.

© SZ vom 01.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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