Poing:Irrtum mit teuren Nachwirkungen

Die Gemeinde Poing hat 470 000 Euro zu viel an eine Baufirma gezahlt - nun geht es vor Gericht.

Barbara Mooser

Über diese Finanztransaktion werden sich in den vergangenen Jahren im Poinger Rathaus schon etliche Leute kräftig geärgert haben: In der Phase der Umstellung von der D-Mark auf den Euro überwies die Gemeinde aus Versehen 470000 Euro zu viel an den Generalunternehmer, der vor gut zehn Jahren das Seniorenzentrum in Poing gebaut hat.

Zunächst schien es, als sei das nicht weiter schlimm, denn der Unternehmer selbst räumte ein, dass er das Geld zu unrecht erhalten hatte und begann auch mit der Rückzahlung. Dann allerdings wurde er insolvent - und der Insolvenzverwalter forderte sogar die bereits geflossenen 170000 Euro von der Gemeinde zurück. Am Freitag nun geht der Streit darüber vor dem Oberlandesgericht in München in die zweite Runde. Denn in der ersten Instanz vor dem Landgericht München II hatte der Insolvenzverwalter, der Landshuter Anwalt Peter May, Recht bekommen. Der Gemeinderat hat am 7. Oktober 2010 beschlossen, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.

Die irrtümliche Doppelzahlung an den Generalunternehmer hatte vor zehn Jahren die Gemeinde selbst bemerkt. Umgehend habe man die Summe zurückgefordert, so Bürgermeister Albert Hingerl in einer Erklärung zu dem Fall. Der Regensburger Unternehmer konnte zwar nicht sofort zahlen, räumte die Forderung mit einem notariellen Schuldanerkenntnis aber ein. Immer wieder bat er die Gemeinde, nicht auf eine sofortige Rückzahlung zu bestehen - sonst müsse er Insolvenz anmelden. Poing kam ihm entgegen, eine Rückzahlung in Raten wurde vereinbart, Mitte 2005 floss endlich Geld.

Aber dann geschah es doch: 2006 wurde der Unternehmer insolvent, und der bestellte Insolvenzverwalter reagierte schnell. Er forderte die bis dahin durch den Generalunternehmer gezahlten Ratenbeträge inklusive der gezahlten Zinsen von der Gemeinde zurück. Die allerdings bezeichnete diese Forderung als unbegründet, die Sache kam vor Gericht: Der Insolvenzverwalter verklagte die Gemeinde auf Rückzahlung der Raten und der Zinsen - zunächst auch mit Erfolg.

Knackpunkt des Verfahrens in zweiter Instanz wird nach Einschätzung von Franz Goldbrunner von der Kanzlei May, Schaub, Saponjic die Frage sein, ob die Zahlungen an die Gemeinde Poing tatsächlich aus dem Firmenvermögen des insolventen Unternehmers geleistet wurden. Denn geflossen ist das Geld zum Teil nicht vom Firmenkonto, sondern vom Konto der Ehefrau des Unternehmers. "Wir sind der Meinung, das Geld ist dennoch der GmbH zuzurechnen, auch wenn die Überweisung direkt vom Konto der Frau abging", so Goldbrunner. Allerdings habe das Oberlandesgericht in einer ersten Einschätzung des Falls bereits signalisiert, dass es diese Meinung möglicherweise nicht teilen könne, erläutert Goldbrunner.

Insofern kann sich die Gemeinde durchaus Chancen ausrechnen, dass es einen Teil der Rückzahlung behalten darf. Zumindest auf den Kosten für den Prozess wird Poing nicht sitzen bleiben: Ihre Rechtsschutzversicherung unterstützt die Gemeinde auch in der zweiten Instanz.

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