Süddeutsche Zeitung

Poing Herbstmarkt:Endlich wieder Marktsonntag

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Nach der Coronapause darf erstmals wieder beim Bummel über die Hauptstraße geratscht und genascht werden

Nach eineinhalbjähriger Coronapause startet der Poinger Marktsonntag an diesem Sonntag, 24. Oktober, von 11 bis 18 Uhr zu seiner 32. Auflage. Rund 50 Stände und Geschäfte laden zum Bummeln und Genießen entlang der Hauptstraße ein. Veranstalter sind die Gemeinde Poing und der Poinger Gewerbeverband. "Wir freuen uns nach langer Pause auf einen bunten Herbstmarkt, wo man sich endlich wieder persönlich sehen und auf einen Ratsch treffen kann", sagt der Bürgermeister und Schirmherr des Poinger Marktsonntags Thomas Stark.

Rechtzeitig vor Allerheiligen gibt es heuer wieder Gestecke und Blumen auf dem Markt zu kaufen. Natürlich sind auch die Poinger Wollmäuse mit ihren gestrickten Waren und der Stand der Katholischen Kirche mit dabei. Erstere unterstützen mit dem Erlös unmittelbar Bedürftige in Poing, letztere die Osteuropahilfe. Mit viel Liebe zum Detail sind Vogel-Futterhäuser, Nistkästen und Holzspielzeuge gefertigt, die aus der eigenen Werkstatt in Forstinning stammen. Für Selbstgemachtes aus der guten Stube hat Elas Stoff-Manufaktur die passenden Textilien samt Applikationen. Vor Ort können die Stoffe bestickt werden.

Neben allerlei Imbissbuden sind auch die Veranstalter vor Ort mit Ständen vertreten. Der Gewerbeverband präsentiert sich als Partner des lokalen Mittelstands sowie der Gewerbetreibenden und Selbständigen. Er zeigt, wie er aktiv das Netzwerk der Selbständigen in Poing pflegt und wie er mit Fortbildung und sozialer Verantwortung seine Mitglieder unterstützt und zusammen mit der Gemeinde an der Entwicklung des Standorts Poing arbeitet. Die Gemeinde Poing ist mit ihrer Abfallberatung in der Mitte der Hauptstraße zu finden. Erstmals kommt auch der barrierefreie Toilettenwagen des Landkreises Ebersberg zum Einsatz.

Pandemiebedingt bittet die Gemeinde alle Besucher, die Hygienemaßnahmen zu beachten und Mindestabstände von eineinhalb Meter zwischen Personen einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

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Quelle:
SZ vom 23.10.2021 / SZ
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