Poing:Haftstrafen für Volksfestschläger

Vor dem Amtsgericht Ebersberg müssen sich drei Männer verantworten, die einen Poinger Gemeinderat verprügelt haben.

Von Anselm Schindler, Poing

Ein Jahr und drei Monate ist der Vorfall inzwischen her und die drei Angeklagten die auf der Anklagebank im Ebersberger Amtsgericht sitzen, wollen sich nicht mehr so recht erinnern können an die Nacht vom 13. auf den 14. Juli 2014. Damals war der inzwischen 27-jährige Poinger CSU-Gemeinderat Michael Lanzl auf dem Poinger Volksfest von drei Männern brutal zusammengeschlagen worden.

Als Lanzl schon am Boden lag, traktierte ihn mindestens einer der Täter mit Fußtritten. Die Folgen: Eine Platzwunde am Hinterkopf, Gehirnerschütterung, gebrochene Nase und diverse Blutergüsse im Gesicht des Gemeinderats. Es ist bereits der zweite Verhandlungstermin, an dem gegen die drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt wird.

Die Polizei ermittelt zwei Tatverdächtige

Zunächst wird ein 20-jähriger Automechatroniker aus Anzing als Zeuge gehört. "Ich habe an der Ampel auf zwei Freundinnen gewartet, da hab ich die Schreie gehört", schildert der junge Mann Richterin Vera Hörauf das Geschehen. "Dann bin ich zurück gelaufen".

Am Volksfestplatz habe er dann beobachtet, wie ein Mann auf dem Boden lag und andere auf ihn einschlugen. Der Automechatroniker rief die Polizei und riss dann einen der Täter von Michael Lanzl herunter. Als die Beamten nach einigen Minuten eintrafen, hatte sich die Situation schon beruhigt, zwei Tatverdächtige konnten die Polizeibeamten schon nach kurzer Zeit ermitteln.

Auch Alkohol war mit im Spiel

Der Zeuge kann sich aber an die drei Angeklagten, die zu seiner Seite sitzen, nicht erinnern. In besagter Nacht war viel Alkohol im Spiel. Und so ist es für Richterin Hörauf nicht ganz leicht, Mutmaßungen von Tatsachen zu trennen. Und geht es nach den Anwälten der Angeklagten, so handelt es sich in dem Fall generell nur um Mutmaßungen, vor allem, weil der Zeuge keinen der Täter wieder erkennt. Und weil er sich mit zwei weiteren Zeuginnen und dem Geschädigten abgesprochen hätten, wie einer der Anwälte behauptet.

Tatsächlich ist der Mechatroniker mit den beiden anderen Zeuginnen, die beim ersten Prozesstermin ausgesagt hatten, befreundet. "Natürlich redet man darüber was man sagen wird", ist sich einer der Verteidiger sicher. Er wirft der Staatsanwaltschaft "Kaffeesatzleserei" vor, die drei Verteidiger beantragen Freispruch für ihre Mandanten. "Das Gedächtnis speichert bei wiederholter Erinnerung verfälschte Erinnerungen", beruft sich einer der Anwälte auf Ergebnisse der Gehirnforschung.

Für zwei der Angeklagten sieht es zu diesem Zeitpunkt allerdings schlecht aus, schließlich wurden sie von den beiden Zeuginnen in der ersten Verhandlung schwer belastet. Beim dritten Angeklagten ist es komplizierter, er hat weder getreten noch geschlagen, so zumindest sieht es sein Verteidiger. "Er wollte nur schlichten".

Wer den Streit begonnen hat, bleibt offen

Klar ist darüber hinaus nicht, wer denn den Streit überhaupt angefangen hat. "Das aggressive Verhalten der Zeugen ist ursächlich gewesen", ist sich die Verteidigung sicher. Doch verbales Gehabe ist das eine, gefährliche Körperverletzung das andere. Und die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass diese von den drei Angeklagten ausging.

Am Ende werden alle drei Angeklagten verurteilt. Damit folgt die Richterin der Empfehlung der Staatsanwaltschaft. Die Zeuginnen des ersten Verhandlungstermins hält Hörauf für glaubhaft, auf sie beruft sie sich im Urteil.

Zwei der Angeklagten bekommen acht Monate, der dritte sechs Monate Freiheitsstrafe - das Mindestmaß bei gefährlicher Körperverletzung. Ausgesetzt werden alle Strafen zu drei Jahren Bewährung. Hinzu kommen Geldstrafen in Höhe von 1800, 1300 und 800 Euro, sie richten sich nach den monatlichen Einkünften der Täter.

Ob in dem Fall das letzte Wort schon gesprochen wurde, ist noch unklar, die Verteidiger der Täter jedenfalls wollen in Berufung gehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: