Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Ebersberg:"Das ist hier keine Barbara-Salesch-Veranstaltung"

Bei einem Prozess um Verstöße gegen Corona-Regeln am Rande der Poinger Demos muss der Richter ein Machtwort sprechen.

Von Merlin Wassermann, Ebersberg

Gerichtsverhandlungen wegen Ordnungswidrigkeiten sind meistens keine große Sache. Es geht um wenig, und dementsprechend sind die Prozesse selten übermäßig spannend oder gut besucht. Außer natürlich, es handelt sich um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Dann scheint auf einmal der Rechtsstaat selbst zur Debatte zu stehen - und die Zuschauerränge füllen sich. So geschieht es an diesem Mittwoch: Der Vorsitzende im Amtsgericht Ebersberg soll über zwei Verstöße gegen das Versammlungsverbot und einen gegen die Maskenpflicht entscheiden.

Am 22. April 2021 sollen sich nach einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen mehrere Demo-Teilnehmer vor einer Poinger Pizzeria getroffen haben, um den Abend ausklingen zu lassen. Die Polizei erschien und nahm Personalien auf. Die Beamten erteilten Platzverweise und stellten Bußgeldanzeigen.

Während der Vorsitzende die Sachverhalte vorliest und einen Polizisten als Zeugen vernimmt, tuscheln die etwa zehn Zuschauer und Zuschauerinnen. Es handelt sich dabei um "Maßnahmenkritiker", so die Selbstbezeichnung, die den Prozess dem Vernehmen nach als eine Farce sehen. "Wir werden behandelt wie die Schwerverbrecher!", raunt es aus einer Ecke. Oder: "Das ist so typisch!"

Verhängt wurden seinerzeit 500 Euro Bußgeld. Dagegen legten zwei Frauen Einspruch ein. So landete der Fall vor Gericht. Im Saal widersprechen die beiden der Darstellung der Polizei: "Ich hab nichts Verbotenes gemacht. Ich habe drinnen eine Pizza bestellt und draußen gewartet", sagt die eine. "Ich habe nichts Unrechtes getan", so die andere. Weitere Aussagen tätigen sie nicht. Da relevante Zeugen an diesem Tag nicht anwesend waren, werden die Verhandlungen ausgesetzt.

Der Organisatorin einer Corona-Demo wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht vorgeworfen

Das hätte es gewesen sein können, wäre da nicht noch die dritte Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro gewesen. Eine Frau, die mehrmals selbst Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen organisiert hat, soll auf einer Veranstaltung am 29. April 2021 - also eine Woche nach der oben genannten Demo - gegen die damalige Maskenpflicht verstoßen haben. Anders als die beiden anderen Angezeigten hat sie viel zu sagen, manches auch zur Sache selbst.

Es stimme, dass sie keine Maske getragen habe. Allerdings habe sie auch "ganz brav" außerhalb der Versammlungsfläche darauf gewartet, eine Rede auf der Bühne zu halten. Sie sei dann allerdings vom Versammlungsleiter vergessen worden und sei in dessen Sichtfeld gelaufen, um auf sich aufmerksam zu machen. Als zwei Polizeibeamte sie aufforderten, eine Maske anzuziehen oder ein Attest vorzulegen, weigerte sie sich - "mit guten Gründen", wie sie betont. Damals hatte sie die Polizisten bezichtigt, dass diese ihre Redefreiheit einschränken wollten. Schließlich wurde sie angezeigt. Auch gegen dieses Bußgeld erhob die Frau Einspruch.

Sie sieht sich selbst als Opfer einer "Hetzjagd", verursacht "von den Medien, die gegen Maßnahmenkritiker und Ungeimpfte" vorgehen würden. Eine Maske könne sie aus medizinischen Gründen nicht tragen, ein Attest bescheinigt ihr eine "komplexe Konstellation diverser Krankheiten", aufgrund derer sie durch das Tragen Panikzustände und Herzrasen bekomme. Die Stimme der Frau überschlägt sich fast, als sie sagt: "Das ist doch kein Rechtsstaat", wenn jemand mit Attest ein Bußgeld erhalte. Das Attest war aufgrund mangelnder Diagnose in dieser Form jedoch nicht mehr gültig, was ihr seinerzeit bewusst war, so das Gericht. Das neue, gültige Attest zeigte und zeigt sie aber nicht vor, aus Angst, so die Frau, dass es beim Arzt zu polizeilichen Durchsuchungen der Praxis kommen könnte.

Während die Frau spricht, erhält sie immer wieder Zuspruch von den anderen "Maßnahmenkritikern", bis der Vorsitzende sich dazu veranlasst sieht, sie zu maßregeln: "Das ist hier keine Barbara-Salesch-Veranstaltung." Am Ende muss auch das Verfahren ausgesetzt werden, da bestimmte Zeugen nicht erschienen seien.

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