Pliening:Landwirt verklagt Landratsamt

Pliening: Das Baden ist wegen der Eisenstangen, die in den Seen liegen, verboten. Spaziergänge am Ufer will das Landratsamt aber ermöglichen.

Das Baden ist wegen der Eisenstangen, die in den Seen liegen, verboten. Spaziergänge am Ufer will das Landratsamt aber ermöglichen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Der Streit über die Öffnung der Baggerseen in Landsam geht in die nächste Runde: Josef Kern will den Zugang zu seinen Gewässern nicht für die Allgemeinheit öffnen und zieht vor das Verwaltungsgericht

Von Alexandra Leuthner

Im Landshamer Streit über das Betretungsrecht auf dem renaturierten Gelände nördlich des Kieswerks Ebenhöh kehrt keine Ruhe ein. Landwirt Josef Kern hat Klage eingereicht gegen das Landratsamt Ebersberg, nachdem er vom Kreisbauamt die Auflage bekommen hatte, den freien Zugang zu seinem Grundstück zu gewährleisten und Hindernisse wie einen Wall und eine Schranke, die den Zutritt erschweren, abzubauen. Geschehen ist das bis heute nicht. Vielmehr sind jüngst Beschwerden von Landshamer Bürgern laut geworden, dass der Weg, der rund um den größeren der beiden im Norden gelegenen ehemaligen Baggerseen führt, auf einer Länge von 200 Metern so umgepflügt wurde, dass er kaum mehr zu begehen ist.

Just den freien Zutritt zu diesem See aber hatte der Landwirt in einem Gespräch mit Landrat Robert Niedergesäß (CSU), dem Landtagsabgeordneten Thomas Huber (CSU) und Plienings Bürgermeister Roland Frick (CSU) im vergangenen Jahr zugesagt, einen Tag bevor der Umweltausschuss im Landtag sich mit der Sache befasst hatte. Landshamer Bürger hatten den Zugang zum gesamten Gelände in einer Petition beantragt. Der Umweltausschuss war nach einem Ortstermin im Oktober dann auch zu der Auffassung gelangt, dass Kern jedem Bürger ungehinderten Zugang gewähren müsse. Das Landratsamt ordnete die Freigabe des Zuwegs an, einzig das Baden ist wegen möglicher Gefahren, die von der Befüllung der Seen mit eisernen Armierungsstangen ausgehen, verboten.

Dass der Landwirt und seine Familie mit der Öffnung des Geländes unzufrieden sind, hatten sie jedoch immer wieder, auch bei der Begehung des Geländes zum Ausdruck gebracht. Die Seen könnten mehr Erholungssuchende anziehen, als die Natur, die sich hier im Lauf der Jahre ungehindert hatte entfalten können, vertragen könne, so das stets wiederholte Argument. Auch die Frage nach der Haftung, was denn sei, wenn doch mal jemand ins Wasser springe, formulierte das Ehepaar Josef und Andrea Kern.

Rein haftungsrechtlich aber seien die Landwirte völlig aus dem Schneider, erklärte jetzt Johann Taschner von der Unteren Naturschutzbehörde. Dadurch, dass der Gesetzgeber per Naturschutzgesetz das freie Betretungsrecht in Gebiete mit so genannten "Naturschönheiten" regelt, seien Eigentümer im Gegenzug von der Haftung für etwaige Verletzungen entlassen, die sich jemand dort zuziehen könnte. Es sei denn, er hätte selbst aktiv für Gefährdungen gesorgt, die nicht klar ersichtlich sind und die über das in einem natürlichen Umfeld Erwartbare hinausgehen. Dem wäre mit Badeverbotsschildern an den Seen also Genüge getan. Das Recht auf freies Betreten heiße jedoch nicht, so Taschner weiter, dass der Eigentümer eines Geländes auch verpflichtet sei, den Nutzern den ungehinderten Zugang besonders bequem zu machen. Wenn er also einen vorhandenen Weg umgrabe, mache der Landwirt zwar die Naherholung schwieriger, setze aber den freien Zugang nicht außer Kraft. "Es kann sein, dass dann dort einfach ein Trampelpfad abseits des alten Wegs entsteht." Den dürfe dann auch wieder jeder benutzen.

Josef Kern, der auf einen Termin zur Behandlung seiner Klage gegen das Landratsamt vor dem Verwaltungsgericht wartet, will jedenfalls in der Auseinandersetzung nicht nachgeben. Das Gebiet habe sich bisher natürlich und ungestört entwickelt, eine Öffnung und viele Menschen an den Seen würde das nur stören. Kern beruft sich dabei auf eine im Grundbuchamt eingetragene Grunddienstbarkeit, die noch auf den Voreigentümer der Fläche zurück geht, und die auf dem Gelände nach dem Ende des Kiesabbaus die freie Entfaltung der Natur festlegt. Das sei schließlich ein Vertrag mit dem Staat, er sei der Meinung, der müsse sich nun auch daran halten, sagt Kern. Das müsse er ja auch: "Wenn ich jetzt hergehen tät' und einen Kiosk am See aufstellen, tät's auch heißen, nein, Herr Kern, so nicht."

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