Süddeutsche Zeitung

Pliening:Klage gegen Gemeinde

Grundeigentümer will beim Dorfplatz bauen und ficht die Veränderungssperre an

Von A. Salch, A. Leuthner, Pliening

Die Auseinandersetzung um eine 1,9 Hektar große Grünfläche in Landsham zieht sich schon eine Weile hin. Zwei private Grundstückseigentümer, die beide unterschiedliche Interessen haben, sind betroffen, ebenso die Gemeinde, die selbst einen kleinen Anteil an der Fläche hat, die aber auch ein städteplanerisches Interesse verfolgt. Die Fläche erstreckt sich von der Kirchheimer Straße im Norden, zwischen Flurstraße und dem Wohngebiet "Am Gfüll" bis zur Ulrich-Nansheimer Straße im Süden. Obwohl es mittlerweile von Wohnbebauung eingeschlossen ist, wird das Gebiet im Flächennutzungsplan als Außenbereich geführt. Es gibt bisher keinen Beschluss des Gemeinderats, der das aufhebt.

Nun will der Eigentümer der östlichen Hälfte bauen, eine Anfrage hat er bereits vor längerer Zeit im Ausschuss gestellt. Sein Nachbar allerdings will nicht, jedenfalls nicht im Moment. Das aber bringt die Gemeinde in eine Bredouille - aus mehreren Gründen, wie Bauamtsleiter Martin Schmidt-Roschow erklärt. Eine Einzelfallregelung für die eine Hälfte des Grundes könne die Gemeinde nicht beschließen, ohne das gesamte Konzept zu gefährden. So sei zum einen die Erschließung der Fläche ein Problem. Die könne nur von Westen oder Norden her erfolgen. Der Grund, der im Westen für eine Straße vorgesehen ist, gehört bereits der Gemeinde. Die wiederum beträfe aber auch den westlichen Eigentümer, der ja nicht bauen will. Eine zweite Zufahrt könnte von Norden her ins Gelände führen. Dieser Teil der Grünfläche und der angrenzende Getränkemarkt sind Eigentum des Bauwerbers im Osten - und von der Gemeinde im Zuge der Gestaltungsplanungen für den neuen Dorfplatz vor einiger Zeit mit einer Veränderungssperre belegt worden. Der gesamte Zwickel zwischen Kirchheimer, Flurstraße und Ottersberger Weg - wo auch der Maibaum steht und ein gemeindlicher Kinderspielplatz liegt - sollte in einem städtebaulichen Gesamtkonzept zu einem Ensemble gestaltet werden.

Gegen diese Veränderungssperre hat nun der bauwillige Eigentümer geklagt. Er will zumindest den Getränkemarkt abreißen und hier neu bauen. Dies jedoch werde gezielt durch die Veränderungssperre verhindert, lautet seine Kritik. Der Kläger sprach in der Verhandlung vor dem zweiten Senat am Verwaltungsgerichtshof München von einer "Verhinderungsplanung" seitens der Gemeinde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs liegt noch nicht vor. "Wir glauben aber, dass wir mit unserem städtebaulichen Plan ganz gute Karten haben", sagt Plienings Bauamtsleiter Schmidt-Roschow.

Eine isolierte Überplanung des westlichen Grundstücks brächte für die Gemeinde neben dem dann möglicherweise nicht mehr möglichen Zuweg noch einen weiteren Nachteil. Pliening beansprucht von jedem Bauwerber im Außenbereich eine Abtretung von 30 Prozent der Fläche, die die Gemeinde dann für günstigen Wohnraum zur Verfügung stellt. Bei Flächen im Innenbereich fallen diese 30 Prozent nicht an. Der östliche Eigentümer müsste diese Abtretung jetzt leisten - und habe damit wohl auch kein Problem, so Schmidt-Roschow. Für den westlichen Eigentümer würde die Gemeinde damit aber "ein De-facto-Baurecht schaffen, das der dann ganz umsonst bekäme". Er könnte sich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch auf die Nachbarbebauung berufen, die Außenbereichsregelung hätte für ihn keine Gültigkeit mehr. Das sei eine Ungleichbehandlung, die man nicht zulassen könne. "Es geht hier immerhin um Millionenbeträge, die wir hin- und herschieben."

Überdies würde so für andere Bauherren einen Präzedenzfall geschaffen, befürchtet die Gemeindeverwaltung. "Da könnten sich künftig immer zwei Bauern zusammentun: Der eine, der weiter im Außenbereich liegt, beantragt das Baurecht zuerst, und der in der Lücke zieht dann mit Berufung auf Paragraf 34 nach." Über die Abtretung von 30 Prozent könnten sich die Antragsteller vorher einigen, "so dass für jeden nur noch 15 Prozent übrig blieben".

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SZ vom 31.10.2015
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