Süddeutsche Zeitung

Pliening:Juristische Klärungen

Gemeinderat Pliening winkt Ausweitung des Kiesabbaus durch

Von Alexandra Leuthner, Pliening

Schwer juristisch ging es zu am vergangenen Donnerstagabend im Gemeinderat. Die Erweiterung des Kiesabbaus durch die Firma Ebenhöh bei Landsham nach Norden über den Abfanggraben hinweg, um die es dabei ging, trat bei der Debatte völlig in den Hintergrund. Eine Debatte war es auch eigentlich nicht, denn die Gemeinde hat im Hinblick auf ein "Ja" oder "Nein" ohnehin nicht wirklich etwas zu entscheiden. Vom Landratsamt war sie allerdings zunächst aufgefordert worden, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, was der Bauausschuss in seiner Sitzung im Februar noch verweigert hatte.

Die Gemeinderäte störten sich damals am Fehlen einer dinglichen Sicherung, welche die Vereinbarungen zwischen Ebenhöh und den Eigentümern des Abfanggrabens sowie der an seinem Rand entlang führenden Wege, darunter die Firma Eon, garantieren sollte. Auch eine Mineralölleitung der OVG kreuzt den künftigen Weg des Kiesförderbands und der Lkw, die benötigt werden, um Verfüllmaterial vom Firmengelände in die ausgebaggerten Gruben zu bringen. Ohne eine nachweisliche Eintragung jener Vereinbarungen im Grundbuch, wodurch sie dinglich gesichert wären, wollte sich die Gemeinde auf die Zusagen nicht verlassen. Im Fall eines Konflikts hätte sie dann nämlich für die Erschließung aufkommen müssen. Nun hatte die Gemeinde im Verlauf der vergangenen Monate eine Anwaltskanzlei eingeschaltet und mit deren Hilfe dem Landratsamt gegenüber klarstellen können, dass für das Vorhaben im Vorranggebiet Kiesabbau Paragraf 38 Baugesetzbuch greift, was es zu einem Vorhaben von überörtlicher Bedeutung macht. In diesem Fall ist die Gemeinde aber außen vor, muss gar nicht genehmigen, sondern wird lediglich als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bei unüberbrückbaren Problemen zwischen den Vertragspartnern im Erschließungsgebiet geht die Erschließungslast auf den Freistaat Bayern über.

Im Sinne der Gemeinde geklärt hatte sich bereits im Laufe der vergangenen Monate jener Punkt, der die Gemeinderäte im Februar vor allem gestört hatte. Die Ebenhöh-Lkw werden nun nicht vom Firmensitz bei Gerharding aus in weitem Bogen durch die Landschaftsseen und einmal im Süden und einmal im Norden am Abfanggraben entlang fahren, sondern queren diesen auf relativ direktem Weg über eine neu errichtete Zufahrtsbrücke. Sie soll so konstruiert sein, dass bei ihrer Querung wenig Lärm entsteht, was, laut Stellungnahme der Verwaltung, die Lärmemissionswerte senke und so eine Lärmreduzierung für die Anwohner in Landsham-Moos zur Folge haben werde.

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SZ vom 31.08.2020
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