Kompromiss in Sicht:Das wandernde Baufenster

Kompromiss in Sicht: In die Lücke links neben das Haus hätte ein Plieninger Bauherr gerne ein weiteres Wohngebäude gesetzt. Es gibt aber Probleme.

In die Lücke links neben das Haus hätte ein Plieninger Bauherr gerne ein weiteres Wohngebäude gesetzt. Es gibt aber Probleme.

(Foto: Andreas Junkmann)

In Pliening soll in eine Lücke ein Wohnhaus gebaut werden. Doch das ist leichter gesagt, als getan.

Von Andreas Junkmann, Pliening

Lob und Tadel zugleich gab es nun für einen Bauherrn, der in einem Plieninger Wohngebiet ein bereits bestehendes Doppelhaus auf einen sogenannten Dreispänner erweitern will. Dazu sollte im Garten neben das Gebäude einfach ein weiteres Haus drangebaut werden. "Die Idee, die Sie entwickelt haben, ist eine gute. Aber sie widerspricht dem Bebauungsplan", sagte dazu jedoch Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl bei einem Ortstermin. Dieser kam zu Stande, weil die Gemeinde Pliening ihr Einverständnis für die Erweiterung verweigert hatte - und auf eben jenen Bebauungsplan verwies. Darin nämlich ist als Maximalgröße ein Doppelhaus vermerkt, ein Dreispänner wäre der Gemeinde in dem Wohngebiet zu wuchtig.

Der erste Vorschlag des Gerichts fällt bei der Gemeinde durch

Bei dieser Haltung soll es auch bleiben, wie Bauamtsleiter Martin Schmidt-Roschow vor Ort klarstellte: "Wir haben keinerlei Interesse, an dieser Bebauung was zu ändern. Auch im Sinne der Nachverdichtung." Dass ein Neubau an dieser Stelle überhaupt in Frage kommt, hat sich die Gemeinde aber in gewisser Weise selbst zuzuschreiben. Im Bebauungsplan ist der derzeitige Garten des Doppelhauses als Baufenster ausgewiesen, ein Gebäude darf dort rein rechtlich also errichtet werden. Für ein freistehendes Haus jedoch ist das zehn mal sieben Meter große Areal wegen der notwendigen Abstandflächen zu klein, und einen Dreispänner verbietet die Gemeinde. "Was passiert mit diesem Baufenster?", fragte deshalb Richterin Dürig-Friedl stellvertretend für alle Parteien.

Dabei hatte die Vorsitzende gleich einen Lösungsvorschlag nach Pliening mitgebracht: Man könne das Baufenster doch einfach ein bisschen wandern lassen - und zwar weiter nördlich in den Garten hinein. Auf diese Weise könne man die Abstandsflächen einhalten und hätte keinen klassischen Dreispänner errichtet. Damit konnte man sich aber bei der Gemeinde nicht so recht anfreunden. "Das sieht nicht besonders schick aus. Wie gewollt und nicht gekonnt", sagte Schmidt-Roschow.

Besser gefiel dem Bauamtsleiter da schon der zweite Kompromissvorschlag der Verwaltungsrichterin: Die Gemeinde solle in Sachen Abstandsflächen auf den Bauherrn zugehen - und könne sich dadurch eine teure Änderung des Bebauungsplanes sparen. Ob sich diese Lösung auch praktisch umsetzen lässt, muss nun ein neuer Bauantrag zeigen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: