Pliening:Für die Tonne

Verwaltungsgericht auf Tour

Kleine Ecke, großer Auflauf: An dieser Stelle hätte ein Landshamer gerne ein Mülltonnenhäuschen und einen Geräteschuppen gebaut.

(Foto: Andreas Junkmann)

Müllhäuschen in Landsham wird zum Streitfall

Von Andreas Junkmann, Pliening

Wer sich einen Geräteschuppen anschaffen oder für seine Mülltonnen ein Häuschen bauen will, der kann das nicht ohne weiteres machen - zumindest nicht in der Gemeinde Pliening. Beide Bauwerke zählen zu sogenannten Nebenanlagen und müssen in der Kommune im Landkreisnorden innerhalb des Bauraumes für Garagen platziert werden. Soweit die Theorie. Da das Plieninger Rathaus seiner Meinung nach aber auch sonst recht großzügig mit Befreiungen vom Bebauungsplan umgeht, hat nun ein Mann vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil er seinen Schuppen nicht direkt an die Straße bauen darf.

Der Neubau im Ortsteil Landsham ist längst fertig gestellt. Nur eine kleine Ecke zwischen Straße und Haustür erinnert noch etwas an eine Baustelle. Auf Schotterboden sind dort Fahrräder und Mülltonnen abgestellt, für beides würde der Eigentümer gerne einen Unterstand bauen - und zwar unmittelbar an der Straße. Logisch, wie er meint, schließlich wäre es ja unsinnig, Fahrrad und Mülltonnen erst durch den Garten zu schleppen.

Sein Vorhaben darf er aus Sicht der Gemeinde jedoch nicht umsetzen, da er sonst den Baum auf der anderen Seite des Gartenzauns beschädigen würde, so das Argument. Ein jedoch recht schwaches, findet der Hausbesitzer. Dessen ist man sich offenbar auch im Bauamt bewusst geworden und hat deshalb den Bebauungsplan als Grund für den negativen Vorbescheid nachgeliefert - an diesem führt auch aus Sicht der Verwaltungsrichter kein Weg vorbei.

"Die Gemeinde hat eine ausdrückliche Festsetzung darüber getroffen, wo Nebengebäude hin dürfen", sagt Richterin Cornelia Dürig-Friedl nach ihrer Inspektion. Allerdings ist auch der Richterin klar, dass Abfalltonnen im Sinne der Müllabfuhr nun mal in Straßennähe stehen sollten, weshalb sie dafür plädiert, das Vorhaben zu splitten. Das Gartenhaus solle dann eben an anderer Stelle gebaut werden. Ein Vorschlag, mit dem der Hauseigentümer und auch die Gemeinde leben können. Bürgermeister Roland Frick (CSU) jedenfalls gibt sich bereits vor Ort zuversichtlich, was die anstehende Entscheidung darüber im Bauausschuss betrifft: "Ich glaube das bekommen wir hin."

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