GerichtsverfahrenStreit um Bio-Hühner ist beigelegt

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2700 Hühner laufen und picken auf den Flächen des Bio-Hofs von Georg Obermaier in Pliening herum.
2700 Hühner laufen und picken auf den Flächen des Bio-Hofs von Georg Obermaier in Pliening herum. Christian Endt
  • Ein Bio-Landwirt aus Pliening kann seinen Geflügelhof mit 2700 Hühnern behalten, nachdem die Gemeinde Finsing ihre fünf Jahre andauernde Klage für erledigt erklärt hat.
  • Die ursprüngliche Baugenehmigung von 2016 war 2021 wegen zu unbestimmter Formulierungen aufgehoben worden, da sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstieß.
  • Das Landratsamt Ebersberg hat im Juni 2025 einen präzisierten Änderungsbescheid erlassen, der alle Defizite der ursprünglichen Genehmigung behebt.
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Ein unbestimmter Genehmigungsbescheid aus Ebersberg, eine Klage aus dem Nachbarlandkreis Erding und ein potenzielles Wasserschutzgebiet bescheren einem Plieninger Landwirt fünf Jahre in Ungewissheit.

Von Alexandra Leuthner, Pliening

Für Georg Obermaier war es wohl das schönste Geschenk, das man ihm hätte machen können. Just einen Tag vor seinem Geburtstag klingelte sein Handy. Am Apparat sein Anwalt, der ihm mitteilte: Der Gerichtstermin ist abgesagt, der Verhandlungsgegenstand vom Tisch. Sein Geflügelstall darf bleiben, wo und wie er ist.

Für den Bio-Landwirt endete damit Anfang dieses Jahres eine Art rechtloser Zustand. Vor fünf Jahren, 2021, war die 2016 vom Landratsamt Ebersberg erteilte Baugenehmigung für seinen „Windschuastahof“ vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden, weil die Gemeinde Finsing dagegen geklagt hatte. Da stand der Hof allerdings längst. 2700 Hühner pickten auf dem flachen Land am Ortsausgang von Pliening, direkt an der Ebersberger Landkreisgrenze. Dummerweise genau da, wo tief unter der Oberfläche Grundwasser fließt, und zwar in Richtung Finsing im Landkreis Erding. Deshalb wollen die Finsinger dort ein vergrößertes Wasserschutzgebiet feststellen lassen, um den eigenen Brunnen und die Eigenständigkeit in der Wasserversorgung zu bewahren. Seit Jahren ist das schon ein Streitpunkt zwischen den Nachbarorten.

90 Prozent des potenziellen Schutzgebiets nämlich liegt auf Plieninger Flur, weshalb man dort seit Beginn der Auseinandersetzung die eigene Planungshoheit in Gefahr sieht. Ans Finsinger Wasser aber hatte beim Landratsamt Ebersberg niemand gedacht, als der Geflügelhof genehmigt wurde. Pech für den Landwirt, der nach Umstellung seiner Landwirtschaft auf einen Biobetrieb im Nebenerwerb seine Eier an Kunden aus der näheren und weiteren Umgebung verkaufte. „Selbst aus München raus kommen die Leute zu uns“, erzählt er. „Und auch aus Finsing“, fügt er hinzu, hörbar erleichtert, jetzt da alles vorbei ist.

Eben dort war man auf die Hühner aufmerksam geworden, als Obermaier „eine Genehmigung für eine kleine Änderung seines Vorhabens“ beantragte, wie es in einer Stellungnahme aus dem Bauamt des Ebersberger Landratsamts heißt. Man habe von dem Vorhaben erst erfahren, als bereits der Boden für den Stall abgeschoben worden sei, so sah man das in Finsing. Und klagte. Die Belange der Gemeinde seien damals schlichtweg übersehen worden, stellte Noch-Bürgermeister Max Kressirer fest, der sein Amt mit Ende dieser Amtsperiode niederlegen wird. Schließlich müssten die gemeindeeigene Wasserversorgung und das Wasserschutzgebietsverfahren geschützt werden.

Die Belange der Gemeinde seien übersehen worden, so sieht man es in Finsing

Das Landratsamt Ebersberg besserte also nach: Dem Landwirt wurden zusätzliche Auflagen gemacht, um zu viel Nitrateintrag ins Grundwasser zu verhindern, er musste Pappeln pflanzen, um dem Boden den im Hühnerkot enthaltenen Stickstoff zu entziehen, sowie dicke Schichten Hackschnitzel auf den Laufwegen der Hennen verteilen. Obermaier ließ sich vom Ökoverband „Naturland“ beraten, der eine Vergrößerung der Weideflächen auf das Doppelte empfahl, um die Menge der Tiere auf der Fläche zu entzerren.

Zur Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht kam es dennoch im Jahr 2021. Baugenehmigung und Nachtragsbescheide wurden aufgehoben, beides sei zu unbestimmt und deshalb nicht im ausreichenden Maß vollziehbar, befand das Gericht. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz nennt sich das im Juristendeutsch. Landwirt Obermaier legte Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Es begann die Zeit des Wartens. Bis jener Anruf kam: Finsing hatte die Klage für erledigt erklärt.

Wenn man von Finsing kommt, sieht man den „Windschuastahof“ links am Ortseingang von Pliening liegen.
Wenn man von Finsing kommt, sieht man den „Windschuastahof“ links am Ortseingang von Pliening liegen. Christian Endt

Bürgermeister Kressirer erklärt das in einer schriftlichen Stellungnahme juristisch: Der Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz sei durch den Änderungsbescheid des Landratsamts behoben worden, „welcher sämtliche Defizite des anfänglichen Ausgangsbescheides beseitigt hat“. In der Stellungnahme aus Ebersberg liest sich das wiederum so: Das Landratsamt habe „alle Nachtragsbescheide aufgehoben und die Auflagen aus der Ursprungsgenehmigung und den verschiedenen Nachträgen in einem Änderungsbescheid zusammengefasst und noch einmal präzisiert“.  Zudem seien keine erhöhten Nitratwerte im Brunnen der Gemeinde Finsing festgestellt worden, weshalb man davon ausgehen könne, dass die Auflagen „auch bisher schon wirksam waren“.

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Und warum hat das alles so lange gedauert? Warum hat das Landratsamt Ebersberg erst im Juni 2025 jenen Änderungsbescheid erlassen? Das Landratsamt verweist auf die „Abläufe bei Gericht“, die man „nur wenig“ habe beeinflussen können. Finsing wiederum hat bis zum Gerichtstermin gewartet, bis man die Klage für erledigt erklärte.

Der Landwirt, der bei all dem immer um einen Teil seiner Existenz bangen musste, ist letztlich mit einem blauen Auge davongekommen. „Im Endeffekt war da einfach irgendwas falsch formuliert, und das kann dich über Jahre hinweg beschäftigen.“

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