Ebersberger AmtsgerichtCoffee to Go im Möbelhaus

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Eine feste Espressomaschine, die eher schwer zu klauen sein dürfte.
Eine feste Espressomaschine, die eher schwer zu klauen sein dürfte. Alessandra Schellnegger

Vater und Sohn klauen eine Kaffeemaschine beim Segmüller in Parsdorf - und haben Glück, dass die Amtsrichterin Gnade walten lässt.

Aus dem Gericht von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

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Man kennt dieses Bild von frechen Schulbuben, wenn sie von der Lehrerin gerügt werden. Nur dass sich diese Szenen nicht in einem Klassenraum zutrugen, sondern in einem Gerichtssaal. Die beiden Angeklagten saßen am Donnerstagnachmittag auf ihrer Bank, wie man dasitzt, wenn man beim Klauen eines Pausenbrots erwischt wurde. Allerdings ging es vor dem Ebersberger Amtsgericht nicht um eine Kornsemmel mit Sesam, sondern um eine Kaffeemaschine von Segmüller.

In der Gerichtsverhandlung wurde nicht restlos geklärt, wer von beiden die Idee hatte. Gesichert ist nur, dass es sich hierbei um eine Gemeinschaftsaktion von einem Mann aus München und seinem Sohn handelte. Ende August 2018 nahmen die beiden einen Besuch im Möbelhaus Segmüller in Parsdorf zum Anlass, eine 690 Euro teure Kaffeemaschine mitgehen zu lassen. Ein knappes Jahr später wurden sie nun wegen Diebstahls der Ebersberger Amtsrichterin Vera Hörauf vorgeführt, die einen gnädigen Tag hatte.

Zum Diebesakt wurden keine Details genannt. Das Problem von Vater und Sohn, abgesehen von dem geklauten Gerät: Auf dem Familienkerbholz finden sich bereits mehrere Einträge, die allesamt der 48-jährige Papa im Register stehen hat. Oder wie es die Staatsanwältin ausdrückte: "Sie sind mehrfach vorbestraft." Sein 24 Jahre alter Sohn kommt hingegen nicht ganz nach dem Vater, er kann noch keinerlei Einträge vorweisen. Beide zeigten sich im Gerichtssaal geständig und reumütig. "Ich würde das nie wieder machen", so der 24-Jährige - was die Richterin offenbar überzeugte.

Dank eines Deals entgehen Vater und Sohn einer offiziellen Strafe

Dank eines Deals, den der Verteidiger mit der Staatsanwältin aushandelte, bleibt dem Jüngsten seine erste Eintragung samt Vorstrafe erspart. Seinem Vater wurde positiv ausgelegt, dass er seine letzte Eintragung - wegen Steuerhinterziehung - vor acht Jahren hatte. Die Richterin stellte das Strafverfahren deshalb gegen beide Angeklagten vorläufig ein. Vorläufig, weil die Männer vor der endgültigen Schließung ihres Falls noch etwas erledigen müssen.

Die Schadenssumme von 690 Euro zuzüglich hundert Euro haben die Angeklagten bereits an das Möbelhaus überwiesen. Um auch offiziell "straffrei" davonzukommen, müssen aber sie zusätzlich eine Geldauflage bezahlen, die dem Vernehmen nach jeweils empfindlich ausfällt. Wegen seines geringen Einkommens als Selbstständiger muss der Vater insgesamt 600 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Sein Sohn, der in München als Lagerist ein festes Einkommen hat, muss dreimal so viel hinlegen, seine 1800 Euro sollen an die DRF Luftrettung gehen.

Beide, Vater wie Sohn, sind sehr milde davon gekommen, gnädiger geht es eigentlich nicht. Wobei der 24-Jährige trotzdem verhandeln wollte. Richterin Hörauf machte ihm schließlich klar, dass die Frist von sechs Monaten nicht ausgeweitet werden könne. Die Staatsanwältin teilte ihm mit, dass sie mit 1800 Euro Auflage in diesem Fall bereits "an der unteren Grenze" liege. Richterin Hörauf fasste es so zusammen: "Weh tun muss es ein bisschen" - mit einer Begründung wie aus dem Lehrbuch: "Weil das schon sehr frech ist, was Sie da angestellt haben."

© SZ vom 05.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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