Süddeutsche Zeitung

Nutzungsuntersagung in Kirchseeon:Einsetzen und abstellen

Der Gemeinderat möchte ein geplantes Wettbüro in Eglharting nicht genehmigen, das Landratsamt schon. Nun könnte sich die Sache wegen fehlender Parkplätze erledigen

Von Wieland Bögel, Kirchseeon

Wäre ein Genehmigungsverfahren ein Pferderennen, könnte man sagen, das Ross der Marktgemeinde ist auf den letzten Metern an den Kontrahenten vorbeigezogen. Konkret geht es um die Frage, ob ein Wettbüro in Eglharting zulässig ist, was die Kirchseeoner Verwaltung und die Gemeinderäte stets verneint hatten. Das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde hatte die Einwände aus Kirchseeon aber nicht gelten lassen. Dennoch stehen die Chancen für die Marktgemeinde in dem Verfahren nicht schlecht, Grund sind fehlende Parkplätze.

Wie viele davon für ein Wettbüro notwendig sind, ist einer der Streitpunkte zwischen Gemeinde und Landratsamt. Die Kirchseeoner hatten das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung verweigert, dass es vor dem Gebäude nicht genügend Parkplätze gebe. Bevor im vergangenen Herbst - noch ohne, dass die Nutzungsänderung genehmigt war - dort Wettscheine über den Tresen wanderten, wechselten dort Fleisch- und Wurstwaren den Besitzer. Gemäß Stellplatzsatzung reichte für die Metzgerei ein Parkplatz pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Das Wettbüro stufte die Gemeinde allerdings als Stehlokal ein, das vier Parkplätze pro zehn Quadratmeter Ladenfläche benötigt, bei 38 Quadratmeter also 16 Stück.

Im Landratsamt sah man die Sache anders: Die Behörde bezog sich auf die Bayerische Garagen- und Stellplatzsatzung, demnach braucht es für einen Betrieb, wie beantragt, einen Parkplatz pro 20 Quadratmeter, mindestens aber drei Stück. Und diese drei hatte der Antragsteller auch nachgewiesen. Wie Bauamtsleiter Robert König nun im Gemeinderat erläuterte, sei der Ansatz des Landratsamtes "nachvollziehbar, realistisch und angemessen".

Allerdings, so König weiter, habe man im Zuge des Verfahrens festgestellt, dass es für das Gebäude der ehemaligen Metzgerei insgesamt zu wenige Parkplätze gebe. Laut Stellplatzplan aus dem Jahr 1979 müssten es eigentlich 47 oberirdische und sechs in der Garage sein. Einer der damals als Parkplatz genutzten Flächen ist aber mittlerweile mit mehreren Häusern bebaut worden. Demnach fehlen insgesamt neun Parkplätze. Man habe den Eigentümer der Immobilie bereits aufgefordert, einen aktuellen Stellplatznachweis einzureichen, was dieser bislang aber nicht getan habe. Daher schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, das Einvernehmen zur Umnutzung in ein Wettbüro zu verweigern.

Im Gremium gab es dazu keine Gegenstimmen, aber Bedenken gegen einen ebenfalls vorgeschlagenen Passus im Beschluss. Demnach verweigert man das Einvernehmen nicht nur wegen der fehlenden Parkplätze, sondern stellt auch die Genehmigungsfähigkeit insgesamt in Frage. Grund ist, dass das Gebiet "überwiegend durch Wohnnutzung geprägt" sei. Daher sei ein Gewerbebetrieb nicht zulässig.

Dies hatte das Landratsamt bereits in seiner Stellungnahme verneint. Es handele sich um ein Mischgebiet, wo sowohl Wohnen als auch Gewerbe zulässig sind, letzteres ist laut Landratsamt in der Umgebung sogar prägend. Thomas Kroll (SPD) bezweifelte, dass die Entscheidung der Behörde beim nächsten Mal anders ausfallen werde. Schließlich habe die Gemeinde in der Vergangenheit in der Umgebung ja Gewerbe genehmigt: "Ich bin kein Freund von Wettbüros, aber planungsrechtlich können wir es wohl nicht verhindern."

Tatsächlich sei die Frage, was ein Mischgebiet sei, nicht immer einfach zu klären, sagte auch König. Er verwies auf Urteile der Verwaltungsgerichte, die dies noch bei einem Anteil von einem Drittel Gewerbe bejaht hatten. Peter Kohl (CSU) regte an, den Passus mit der Genehmigungsfähigkeit zu streichen. Dies befürwortete auch Bürgermeister Jan Paeplow (CSU). Wegen der fehlenden Parkplätze sei eben kein Gewerbe an der Stelle möglich: "Wir sollten ganz neutral fragen, ,darf er oder darf er nicht', egal ob es ein Wettbüro ist." Dies sah der Gemeinderat genauso, ohne Gegenstimmen wurde das gemeindliche Einvernehmen wegen fehlender Parkplätze verweigert.

Sollten diese nicht doch noch irgendwo auftauchen, wäre die Sache mit dem Wettbüro relativ einfach erledigt. Bei anderen Kommunen im Landkreis verlief der Kampf gegen Glücksspiel-Etablissements nicht ganz so einfach. So wurde Vaterstetten 2015 vom Verwaltungsgericht dazu verdonnert, einem Automatencasino in Parsdorf die Genehmigung zu erteilen und anschließend vom Antragsteller noch auf Schadenersatz verklagt. Die Spielhalle gibt es indes bis heute nicht, Grund sind aber keine kommunale Interventionen sondern Mietstreitigkeiten. Etwas weniger aufregend aber durchaus mit Aufwand verbunden waren die Bemühungen der Ebersberger, ein Wettbüro in der Innenstadt zu verhindern. Ende vergangenen Jahres wurde ein Bebauungsplanverfahren samt Veränderungssperre eingeleitet. Was den Antragsteller des Wettbüros offenbar abschreckte, mittlerweile ist ins Gebäude ein Lebensmittelladen eingezogen.

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SZ vom 05.08.2020
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