Süddeutsche Zeitung

Neugestaltung des Ortskerns Neufarn:Beste Lage

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Vaterstetten stellt Bebauungsplan für Neufarner Zentrum auf

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Der Ortskern von Neufarn wird sich in den nächsten Jahren stark verändern. Neben der Kirche soll ein etwas mehr als 3100 Quadratmeter großes Areal komplett umgestaltet werden. Vor allem Wohnraum soll auf den beiden Grundstücken entstehen. Um das Ortsbild möglichst nicht zu beeinträchtigen, wurde im Bauausschuss des Gemeinderates nun ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht.

Denn die Lage an der Ecke Münchner Straße und Kirchenweg ist einigermaßen sensibel. Östlich davon befindet sich der die Kirche St. Peter und Paul und der zugehörige Friedhof. Dieses Ensemble ist gewissermaßen die Keimzelle des Ortes, bereits Ende des elften Jahrhunderts wird eine Kirche zu Neufarn erstmals urkundlich erwähnt. Dieses Gotteshaus existiert freilich nicht mehr, es war baufällig und wurde 1868 durch einen Neubau ersetzt. Der neugotische Bau ist wegen seines markanten Turms gewissermaßen das Wahrzeichen von Neufarn und steht unter Denkmalschutz. Schon von Weitem ist der schmale und spitze Kirchturm zu sehen, und das soll sich durch das neue Baugebiet auch nicht ändern.

Ein wichtiges Ziel des Bebauungsplanes sei es daher, so Bauamtsleiterin Brigitte Littke, sicherzustellen, dass "auf die Gestaltung im Ortskern und im Hinblick auf die denkmalgeschützte Kirche besonders Wert gelegt" wird. Dazu solle in der Bauleitplanung "ein verträgliches Nutzungsmaß festgesetzt werden."

Allerdings, das machte Littke ebenfalls klar, wird die Bebauung wohl einigermaßen dicht ausfallen. Denn die zukünftige Bebauung orientiert sich an der gegenwärtigen, und aktuell stehen auf dem größten Teil des südlichen Grundstücks ein derzeit leerstehendes Wohnhaus mit angebautem Stall, und auf dem nördlichen befindet sich ein größeres nicht mehr genutztes Gewerbeensemble mit Innenhof. Alle diese Gebäude sollen nach Wunsch der Eigentümer abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden.

Was indes nach den derzeitigen Regelungen nur für das südliche der beiden Grundstücke möglich wäre, im nördlichen gilt ein anderer Bebauungsplan aus dem Jahr 2006. Dieser definiert das Areal als "Dorfgebiet", damit wäre eine reine Wohnnutzung nicht zulässig. Um eine möglichst einheitliche Gestaltung der Flächen westlich des Kirchenweges zu erreichen, empfahl das Bauamt, beide Grundstücke in einem gemeinsamen Bebauungsplan zusammenzufassen.

Weitere Grundstücke - so gibt es im Norden einige unbebaute Flächen und im Westen einige Wohnhäuser - sollen aber nicht mit aufgenommen werden. Dies liege einerseits daran, dass für manche der Gebäude erst kürzlich Umbaumaßnahmen beantragt und genehmigt wurden. Zum anderen gebe es in der Gegend "ungünstige Grundstückszuschnitte, Abstandsflächenproblematik und Besitzverhältnisse", die vermuten ließen, dass mit einer baldigen Bebauung dort wohl nicht zu rechnen sei.

Für den Umgriff des neuen Bebauungsplanes solle man eine solche aber sicherstellen, forderte Maria Wirnitzer (SPD). Die Bürgermeisterkandidatin regte an, eine Baupflicht in das Regelwerk mit aufzunehmen. Die Gemeinde solle verhindern "dass es lange liegenbleibt und damit spekuliert wird". Grundsätzlich sei eine solche Verpflichtung möglich, sagte Littke, allerdings auch "ein stumpfes Schwert". In ihrer Zeit bei der Münchner Bauverwaltung habe es mehrere Fälle gegeben, in denen eine Baupflicht verhängt aber keinen einzigen, in denen sie auch durchgesetzt wurde. Dennoch könne man es in den städtebaulichen Vertrag mit den Eigentümern mit aufnehmen. Wobei Littke vermutet, dass dies gar nicht nötig sei: "Ich glaube, dass ein großes Interesse besteht, dass dort schnell gebaut wird", die Eigentümer hätten am liebsten sofort damit begonnen.

Herbert Uhl (FW) fragte nach, ob es möglich sei, zumindest einen Teil des Bestandes zu erhalten. Das südliche Gebäude habe nämlich einen schönen alten Holzgiebel mit Heiligennische in Richtung Kirche, "das passt gut zum Ort". Vermutlich werde das nicht möglich sein, so Littke, da sich an der Stelle wohl künftig die Tiefgaragenzufahrt befinden werde.

Ohne Gegenstimmen wurde beschlossen, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beginnen. Auf Anregung von Stefan Ruoff (Grüne) wurde der Passus, dass die Grundstückseigentümer die Planungskosten zu tragen haben, aus den Anmerkungen zum Beschluss direkt in diesen aufgenommen.

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SZ vom 19.03.2020
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