Neuer Grundsatzbeschluss greift:Gegen die Preisexplosion

Wer auf den Aiblinger Anger ziehen darf, wird demnächst entschieden. (Foto: Christian Endt)

Der "Aiblinger Anger" soll Platz für 300 Menschen bieten

Das Bauland am "Aiblinger Anger" ist das erste, bei dem der im Jahr 2015 neu gefasste Grafinger Grundsatzbeschluss zur Wohnbaupolitik greift. Nach dem Debakel um die "Wolfsschlucht", bei der die günstigste Doppelhaushälfte noch immer rund eine dreiviertel Million Euro kostete, überarbeitete ihn der Stadtrat per fraktionsübergreifendem Kompromiss. Zwar gibt es seither nominell weniger Einheimischenbauland. Das allerdings ist im Gegenzug günstiger. Die Bedingung, unter der künftig billige Wiese zu teurem Bauland werden darf, lautet bei Häusern: 35 Prozent der bebaubaren Fläche muss der Bauträger 40 Prozent unter dem aktuellen Bodenrichtwert an Einkommensschwache verkaufen. Bei Wohnungen müssen es 25 Prozent Verbilligung sein.

Die schlussendliche Vergabe regelt ein Kriterienkatalog, der neben dem Einkommen auch Kinder oder zu pflegende Angehörige berücksichtigt. Am "Aiblinger Anger" soll diese Vergabe noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Da der Bebauungsplan steht, könnten die beiden Bauträger recht zeitnah loslegen. Geplant sind 14 Reihenhäuser sowie ungefähr 90 Wohnungen verschiedenster Größen. Zusammen geht es um Wohnraum für etwa 300 Personen.

© SZ vom 16.08.2017 / thri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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