Süddeutsche Zeitung

Naturschutz in Bayern:Poing setzt sich für mehr Umweltschutz ein

Eine überarbeitete Verordnung soll in der Gemeinde Poing für einen stärkeren Erhalt von Bäumen privater Eigentümer sorgen.

Von Johanna Feckl, Poing

Vor 16 Jahren noch wurde ihn Poing darüber diskutiert, ob die geltende Baumschutzverordnung abgeschafft werden soll. Damals entschied man sich dagegen. Und heute steht in der Gemeinde überhaupt nicht zur Debatte, der Verordnung den Garaus zu machen - ganz im Gegenteil: Eine überarbeitete Version der Verordnung sieht im allgemeinen einen strengeren Schutz von Bäumen privater Eigentümer im Gemeindegebiet vor. Einstimmig einigten sich die Mitglieder des Poinger Bau- und Umweltausschusses darauf, dem Gemeinderat diese geänderte Fassung der Baumschutzverordnung zu empfehlen.

Bereits im Jahr 2014 hat die Rathausverwaltung in Poing dem Bau- und Umweltausschuss einen überarbeiteten Entwurf der bestehenden Baumschutzverordnung vorgelegt. Die Angelegenheit wurde dann allerdings unter anderem aus personellen Gründen beziehungsweise Kapazitätsgründen nicht weiterverfolgt, wie es in den Sitzungsunterlagen heißt.

2019 und 2020 ging es dann aber wieder voran: Der Entwurf von damals wurde noch einmal überarbeitet. Ende vergangenen Jahres erfolgte eine vierseitige Stellungnahme des Landratsamts, die Verordnung wurde entsprechend angepasst und liegt aktuell erneut dem Landratsamt vor, wie Bürgermeister Thomas Stark (parteilos) mitteilte. Bis zur kommenden Gemeinderatssitzung im Mai, in der über die Verordnung entschieden werden soll, wird die Stellungnahme des Kreises erwartet. Ebenso sollen bis dahin weitere Fachstellen in den Prozess miteinbezogen werden.

Bislang musste ein Gemeindebürger vorher eine Genehmigung einholen, ehe er einen Baum oder Teile davon entfernen wollte. Ausgenommen von dieser Regelung waren Nadel- und Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen) sowie Bäume, deren Stamm einen geringeren Umfang als 60 Zentimeter messen. Die neue Verordnung besagt nun den Schutz von Bäumen, deren Stammumfang mindestens 80 Zentimeter misst, außer bei mehrstämmigen Bäumen, dann gilt eine Marke von 60 Zentimetern. Wer einen solchen Baum fällen möchte, muss dies bei der Gemeinde schriftlich beantragen. Ausgenommen sind nurmehr Obstbäume, nicht aber Walnuss- und Esskastanienbäume. Die Gemeinde kann eine Genehmigung aussprechen, sofern eine Ersatzpflanzung von Laubbäumen oder eine Ausgleichzahlung an die Gemeinde erfolgt. "Da werden wir notfalls auch penetrant", sagte Stark. Bauamtsleiterin Christine Wirth ergänzte, dass die Ersatzpflanzungen von Seiten der Rathausverwaltung überwacht und geprüft werden.

Gemeinderat Bernhard Slawik (FWG) fehlte eine Begründung, weshalb Obstbäume vom Schutz ausgenommen sind. Er plädierte dafür, die Verordnung um eine Begründung zu ergänzen. Bürgermeister Stark will den Vorschlag prüfen. Außerdem fragte Slawik, wieso Nadelbäume auf der einen Seite nun zu den schützenswerten Bäumen zählen, andererseits als Ersatzpflanzungen nicht akzeptiert werden. Stark verwies auf einen Experten, laut dem sich Nadelbäume für Bereiche innerhalb von Ortschaften in den hiesigen Breitengraden nicht eignen.

Herbert Lanzl (CSU) plädierte dafür, Fichten von den zu schützenden Bäumen auszuschließen. Als Flachwurzler, die eigentlich ab 800 Höhenmetern wachsen, seien sie für heimische Gärten ungeeignet. In diesem Sinne regte Werner Dankesreiter (Grüne) an, Nadelbäume mit Ausnahme der Fichte für Ersatzpflanzungen zuzulassen.

Bei der anschließenden Abstimmung sprachen sich bis auf die Grünen-Fraktion alle Mitglieder dafür aus, Fichten vom Baumschutz auszunehmen. Mit CSU, FDP und SPD stimmte die Mehrheit der Ausschussmitglieder gegen den Vorschlag von Werner Dankesreiter, Nadelbäume mit Ausnahme der Fichte für Ersatzpflanzungen zu erlauben.

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SZ vom 29.04.2021/aju
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