Süddeutsche Zeitung

München:Haftstrafen wegen Drogenhandels

Bewährung für Mutter, drei Jahre für Sohn, dreieinhalb für dessen Freund

Von Christian Endt

Zwei junge Männer aus dem Landkreisnorden, die vor dem Landgericht München II wegen Drogenhandels angeklagt waren, müssen für Jahre ins Gefängnis. Die Mutter eines der beiden Angeklagten erhält eine Bewährungsstrafe.

Die 46-jährige Frau aus Poing hatte in ihrer Wohnung 34 Marihuanapflanzen angebaut. In der Anklage hatte ihr der Staatsanwalt vorgeworfen, die Ernte an ihren 22-jährigen, bei ihr lebenden Sohn weitergegeben zu haben. Dieser sollte sich mit einem gleichaltrigen Freund aus Markt Schwaben um den Vertrieb der Drogen gekümmert haben. Das konnte vor Gericht allerdings nicht nachgewiesen werden. Die Mutter gab dort an, das Cannabis nur für den Eigenbedarf angebaut zu haben. In Folge eines Hirntumors habe sie an Schlaflosigkeit, Gewichtsverlust und starken Kopfschmerzen gelitten. Schulmedizinisch habe ihr niemand helfen können, das Kiffen habe die Beschwerden erträglich gemacht. Das Gericht verurteilte sie zu einer Strafe von neun Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate gefordert. Verteidiger Hartmut Wächtler sagte, das Kiffen habe "ihr Leben verbessert und keinem anderen geschadet" und stellte die Strafe "ins Ermessen des Gerichts".

Schwerer traf es die beiden jungen Männer, bei denen das Gericht den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht-geringer Menge als erwiesen ansah. Straferschwerend wirkte beim Sohn der Mitangeklagten, dass er eine geladene Schreckschusswaffe in seinem Zimmer aufbewahrte. Somit ist laut der Strafkammer der Straftatbestand des bewaffneten Handeltreibens erfüllt. Der Mann muss für drei Jahre in Haft. Knapp ein Jahr hat er bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn fünfeinhalb Jahre, seine Verteidiger, Dirk Asche und Adam Ahmed, ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung gefordert. Ihr Mandant gestand den Handel nicht, gab lediglich zu, die bei einer Hausdurchsuchung gefundenen etwa 70 Gramm Marihuana zum Eigenkonsum besessen und weitere hundert Gramm einige Tage für seinen mitangeklagten Freund aufbewahrt zu haben, als die Polizei gegen jenen zu ermitteln begonnen hatte. Die Schreckschusswaffe habe damit nichts zu tun, er habe sie "für Silvester zum Rumknallen" angeschafft und vergessen.

Ein halbes Jahr länger muss sein Komplize hinter Gitter. Ihm wurde vorgeworfen, einen Minderjährigen zum Handel mit Betäubungsmitteln bestimmt zu haben. Der Lagerist habe einen damals 17-jährigen Arbeitskollegen als Weiterverkäufer angeheuert. Dass er dennoch unter dem für das Beauftragen Minderjähriger vorgesehenen Strafmaß von fünf bis 15 Jahren blieb, lag an seinem Geständnis und dass er selbst, so Richter Oliver Ottmann, nicht ganz, der Minderjährige dafür fast erwachsen gewesen sei. Der Staatsanwalt forderte sechs, Verteidiger Karl-Heinz Seidl eineinhalb Jahre. In seinem Plädoyer zitierte er unter anderem Nietzsche. Dass Dieser vorkommt, hatte Richter Ottmann gewettet und einen Kaffee gewonnen.

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Quelle:
SZ vom 02.10.2015
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