München:Drogendealer muss in Haft

27-Jähriger verkauft Marihuana auch an Minderjährige

Weil er Drogen in nicht geringen Mengen verkauft hat, muss ein 27-jähriger Ebersberger für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München II verurteilte den Mann wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen. Der Angeklagte habe sich "eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Gewicht und Dauer" verschafft, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Dem jungen Mann wurden insgesamt zehn Taten zur Last gelegt. In mindestens zwei Fällen seien die Käufer des Marihuanas minderjährig gewesen. Die Deals wurden demnach meist am Ebersberger Bahnhof oder in der Nähe des Klostersees abgewickelt. Seit April saß der Mann in München-Stadelheim in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Sein Pflichtverteidiger Peter Schneider erklärte zu Verhandlungsbeginn am Dienstag, sein Mandant gebe lediglich zu, 25 Gramm Marihuana von einem Dealer in München gekauft zu haben. Bei diesem Geschäft war der Angeklagte von der Polizei erwischt worden. Die Drogen seien allerdings nicht zum Weiterverkauf, sondern nur für den Eigenbedarf bestimmt gewesen. In den anderen Fällen stützte sich die Staatsanwaltschaft auf Aussagen der Kunden und die Auswertung von Handydaten. Mehrere seiner Kunden sagten vor dem Landgericht als Zeugen aus, darunter ein zur Tatzeit 15-Jähriger. Da sie selbst bereits vorher vom Amtsgericht verurteilt wurden, hatten sie kein Aussageverweigerungsrecht und gaben zu, bei dem Angeklagten Marihuana gekauft zu haben. Dieser bestritt beim ersten Zeugen, den Jugendlichen je gesehen zu haben, von diesem Zeitpunkt an verweigerte er die Aussage.

Das Gericht sah die Taten dennoch als erwiesen an. Die Strafkammer folgte jedoch der Argumentation der Verteidigung, dass die Minderjährigkeit der Käufer für den Angeklagten nicht zu erkennen gewesen sei. Das Strafmaß liegt damit nur leicht über den von der Verteidigung geforderten zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft sprach von wissentlichem Verkauf an Minderjährige und plädierte auf viereinhalb Jahre Gefängnis. Beide Parteien nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

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