Mitten in Grafing:Saubere Sache

Warum das Landratsamt Ebersberg einem Wohnhaus in Grafing "eine Nutzungseinschränkung in Form eines Duschverbotes" erteilt

Kolumne von Thorsten Rienth

Es sind dies Zeiten, in denen der vorbeugende Gesundheitsschutz sehr ernst genommen wird. Und so setzte sich, als unlängst beim Routinetest in der Grafinger Pfarrer-Klug-Straße ein erhöhter Legionellenwert festgestellt wurde, jemand im Landratsamt Ebersberg an die Tastatur. "Anordnung von Maßnahmen zur direkten Abwehr von Gefahren, die von der Trinkwasserinstallation des o.g. Objekts ausgehen", schrieb er in der Betreffzeile des an die Grafinger Hausverwaltung adressierten Schreibens. "Vor allem Personen mit geschwächten Abwehrsystem oder Schluckstörungen sind gefährdet."

Ein Bescheid erging, wonach "eine Nutzungseinschränkung in Form eines Duschverbotes" zu veranlassen sei. Und zwar "spätestens am Tage nach Zustellung dieses Bescheides". Eine Desinfektion des Warmwassersystem sei durchzuführen, spätestens innerhalb zweier Wochen. Dann ein erneuter Routinetest zu durchlaufen und, unterschrittene Grenzwert vorausgesetzt, schließlich auf die Aufhebung des Bescheids zu warten. Am 25. Juni war das. Wegen der "konkreten Gesundheitsgefährdung" würden bei Zuwiderhandlung gegen den Bescheid "Zwangsgelder zur Zahlung fällig", und zwar bis zu "1000 Euro für jeden festgestellten Verstoß". Immerhin: Abstandsregeln sind nicht zu befolgen. "Eine Übertragung der Legionellen von Mensch zu Mensch ist nicht möglich."

Die Grafinger Hausverwaltung tat wie angeordnet. Sie schickte den Landratsamtsbescheid an die Bewohner. Um wertvolle Zeit zu sparen sogar per E-Mail. Und sie schlug Aushänge an. Schließlich kann niemand garantieren, das auch wirklich jeder täglich seine E-Mails checkt. Sicher ist sicher, gerade in diesen Zeiten. Dann ließ sie die Leitungen desinfizieren und beauftragte eine neuerliche Legionellenprüfung. Das Landratsamt prüfte, ob nun alles seine Richtigkeit haben würde. Hatte es.

Also setzte die Behörde ein weiteres Schreiben an die Hausverwaltung auf. Es erklärte den Bescheid vom 25. Juni für aufgehoben. Der Kalender zeigte inzwischen den 30. Juli. Am 3. August, ein Wochenende lag ja noch dazwischen, scannte jemand das landratsamtliche Schreiben und mailte es in die Pfarrer-Klug-Straße. "Nach fachlicher Bewertung des Prüfberichts", heißt es darin, "besteht keine unmittelbare Gefahr mehr." Na dann, ab unter die Dusche! Wo stand gleich noch mal das Shampoo?

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