Die Kreisverkehrswacht leistet, da dürfte niemand widersprechen, eine wichtige Arbeit, die Straßen sicherer zu machen. Etwa durch Aufklärungskampagnen, welche die Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, was man in dieser Funktion zu tun und zu lassen hat. In die letztere Kategorie fällt ganz eindeutig die Teilnahme am Verkehrsgeschehen unter Alkoholeinfluss. Dass indes nicht alle diese einfache Information verinnerlicht haben, zeigt ein Fall, der nun am Ebersberger Amtsgericht verhandelt wurde. Dabei ging es auch, aber nur am Rande, um Trunkenheit im Verkehr. Angeklagt war eine 61-Jährige, die an einem S-Bahnhof ein Fahrrad geklaut haben soll. Laut Polizei tat sie dies in einem Zustand, den das Protokoll als "stark alkoholisiert" bezeichnet.
Dafür war die Dame zu 900 Euro per Strafbefehl verurteilt worden, wogegen sie Einspruch einlegte. Das Fahrrad habe sie nicht geklaut, sondern gefunden, denn es habe einfach so auf einer Wiese gelegen. Da ihr eigenes Fahrrad einige Zeit zuvor ebenfalls von jemandem gefunden worden war, und sie an dem Tag außerdem ihre Arthrose sehr plagte, sei sie dann eben auf dem Fundstück vom Bahnhof nach Hause geradelt. Betrunken sei sie dabei übrigens gar nicht gewesen, höchstens angetrunken, konsumiert hatte sie nach eigenen Angaben passenderweise: "zwei bis drei Radler". Zu Hause habe sie dann aber mit einem Bekannten weitergetrunken. Letzterer sprach dem Alkohol offenbar ebenfalls sehr gut zu, denn als wenige Stunden nach dem Radlfund am Bahnhof - den ein Zeuge beobachtet hatte - die Polizei vor der Türe stand, habe der Bekannte gleich angegeben, seine Gastgeberin habe vorhin ein Fahrrad geklaut. Dieses hätte sie übrigens - Fundstück hin oder her - auch wieder zurückgebracht, auf die Wiese neben dem Bahnhof.
Was das alles nun mit der Kreisverkehrswacht zu tun hat? Sie bekommt durch die trunkene Fahrradleihe eine Spende von 180 Euro, dies machte das Gericht der nicht vorbestraften Angeklagten zur Auflage, um die ganze Sache einzustellen. Das eine oder andere Plakat gegen Alkohol auf dem Radl dürfte sich damit schon drucken lassen.