Süddeutsche Zeitung

Mitten in Ebersberg:Das Ungeheuer vom Langweiher

Das sagenumwobene Unwesen von Loch Ness beschert dem schottischen Hochland Jahr für Jahr massenhaft Touristen. Eine Geldquelle, die sich vielleicht auch bald für Ebersberg erschließen könnte

Glosse von Franziska Langhammer

Mit Yetis und Bigfoots ist es so eine Sache: Die einen wollen sie gesehen haben, die anderen lachen über den Mythos. Aber nix Genaues weiß man nicht. Ähnliches gilt für das Ungeheuer von Loch Ness, einem schottischen See, aus dem alle paar Hundert Jahre ein schreckliches Unwesen seine Schnauze erhebt. Schon im Jahr 565 nach Christus soll es gesichtet worden sein. Den Überlieferungen zufolge taucht es mal tief im See, mal steigt es sogar heraus und erschlägt Menschen, mal reißt es nur sein riesenhaftes Maul auf.

Es sei, wie es sei, das Ungeheuer von Loch Ness beschert auch ohne seine erwiesene Existenz dem schottischen Hochland Jahr für Jahr massenhaft Touristen. Vielleicht eine Geldquelle, die sich auch bald für Ebersberg erschließen könnte. Dort soll nämlich seit ein paar Wochen auch ein Tier sein Unwesen treiben, das man dort eigentlich nicht vermutet: eine Schildkröte. Sie wurde bereits des Öfteren von Augenzeugen beim Sonnen am Langweiher gesichtet, auf einem Stein ruhend, alle viere von sich gestreckt. Ist sie ein ausgesetztes Haustier, oder eine Europäische Wasserschildkröte, die - wenn auch sehr selten - schon mal in Deutschland in der Natur vorkommt? Wenn ja, wie kommt sie plötzlich nach Ebersberg? Wird sie auch eines Tages aus den Tiefen des Weihers auftauchen, um an Land Menschen zu erschrecken - oder gar zu erschlagen?

Bisher konnte die Schildkröte selber dazu nicht befragt werden. Zu wenig Sonnenstunden, um sie für längere Zeit auf einen wärmenden Stein aus dem Wasser zu locken. Vielleicht könnten jedoch schon mal zur Vorsicht die Mühlen der Bürokratie in Gang gesetzt werden, die ja bekanntlich etwas langsamer mahlen. Etwa, um die Fotorechte an dem Tier zu sichern. Oder, wie 1934 in Großbritannien erlassen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, welches das Monster unter Naturschutz stellt - für den Fall, dass es wirklich existiert.

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Quelle:
SZ vom 02.06.2021
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