Es war ein Fehlgriff mit Folgen: Eine Angestellte einer Apotheke im westlichen Landkreis übergab im November vergangenen Jahres einer Frau ein Medikament, das für deren Mann bestimmt war. Doch es war das falsche. Die Angestellte hatte es mit einem anderen verwechselt, das ebenfalls im Kühlschrank der Apotheke gelegen hatte. Laut Rezept hätte die Ehefrau für ihren Mann ein Medikament zur Senkung des Cholesterinspiegels bekommen müssen. Doch sie bekam eines zur Behandlung einer Hautkrankheit, das injiziert werden muss.
Prozess am Landgericht:Apotheke verwechselt Medikament
Das falsche Medikament hat eine Apotheke im Landkreis Ebersberg ausgegeben, ein 44-Jähriger bekam daraufhin medizinische Probleme und klagte darum auf Schmerzensgeld.
(Foto: IMAGO/mix1press/IMAGO/mix1)Statt eines Cholesterinsenkers bekommt ein 44-Jähriger ein Mittel gegen eine Hautkrankheit und im Anschluss medizinische Probleme. Nun will er 10 000 Euro Schmerzensgeld.
Von Andreas Salch, Ebersberg/München
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