Marktgemeinderat KirchseeonAblehnung trotz Zustimmung

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Kirchseeons Gemeinderat stimmt gegen Bauprojekt in Forstseeon

Von Wieland Bögel, Kirchseeon

"Wir würden sehr gerne zustimmen - aber das Landratsamt würde es uns um die Ohren hauen." Dieser Satz von Paul Hörl (CSU) fasst gut das Problem des Marktgemeinderates mit einem geplanten Bauprojekt in Forstseeon zusammen. Dort wurde der Bau eines neuen Wohnhauses sowie die Erweiterung einer bestehenden Metzgerei mit Hofladen beantragt. Was seitens der Gemeinde grundsätzlich positiv bewertet wird - allerdings ist aus rechtlichen Gründen derzeit eine Genehmigung nicht möglich.

Konkret geht es um einen Neubau an der Forstseeoner Straße mit Garage mit knapp 100 Quadratmeter Grundfläche. Die Metzgerei soll in etwa in der gleichen Größe Richtung Osten verlängert werden, laut Antragsteller soll so mehr Platz für den Hofladen und für die Kühlräume entstehen. Einer Stellungnahme aus dem Kirchseeoner Rathaus zufolge, hält man dort die Pläne grundsätzlich für "im städtebaulichen Umfeld einfügend" - aber auch für nicht genehmigungsfähig.

Grund ist die in Forstseeon geltende Außenbereichslückenfüllungssatzung. Diese legt fest, wo in der Ortschaft im Nordosten der Marktgemeinde beispielsweise Wohngebäude entstehen dürfen - und das nun beantragte Wohnhaus liegt eben nicht in einem dieser Bereiche. Ebenfalls nicht möglich sei es laut Landratsamt, sich bei dem Vorhaben auf die Privilegierung landwirtschaftlicher Anwesen zu berufen. Grundsätzlich dürfen zwar Wohngebäude im Zusammenhang mit Bauernhöfen auch im Außenbereich entstehen - allerdings nicht unbegrenzt: "Da für die gegenständliche Hofstelle bereits ein Betriebsleiterwohnhaus und ein Austragshaus genehmigt wurde, scheidet aus Sicht des Landratsamtes auch eine Privilegierung des Vorhabens (...) aus."

Darum, so die Ebersberger Behörde weiter, gälten die allgemeinen Vorgaben für Bauen im Außenbereich, und nach diesen seien die beantragten Gebäude nicht genehmigungsfähig. Das Landratsamt beruft sich zum einen auf den geltenden Flächennutzungsplan, zum anderen auf die ansonsten vorliegende "Erweiterung einer Splittersiedlung". Doch für ganz unmöglich hält man auch im Landratsamt das beantragte Vorhaben nicht: Die Marktgemeinde wird gebeten, zu prüfen, ob sich über die Bauleitplanung, konkret eine Änderung der Außenbereichslückenfüllungssatzung, das nötige Baurecht schaffen lassen könnte.

Genau diesen Weg schlug nun auch Bürgermeister Jan Paeplow (CSU) den Gemeinderatsmitgliedern vor: "Das Landratsamt hat uns ein Türchen geöffnet." Den eigentlichen Antrag auf Vorbescheid für Wohnhaus, Metzgerei und Hofladen müsse das Gremium dagegen ablehnen, "es ist rechtlich leider nicht möglich".

Die Ablehnung wurde dann auch ohne Gegenstimmen beschlossen, mit dem Verweis, dass der Bau derzeit nicht genehmigungsfähig sei. Gleichzeitig wird aber darauf verwiesen, dass man sich "grundsätzlich die Errichtung der abgefragten Gebäude vorstellen" könne. Dazu müsste der Antragsteller allerdings einen weiteren stellen, diesmal auf Änderung der Satzung, die entstehenden Kosten wären von ihm zu übernehmen.

Außerdem verweist der Marktgemeinderat noch auf mögliche Folgen, sollten die Gebäude erstellt werden: Dadurch könnte die Ortschaft künftig als Innenbereich gewertet werden. Dies kann Änderungen beim Baurecht nach sich ziehen, etwa dass Flächen künftig als Außenbereich gewertet werden, die derzeit nach der Satzung noch bebaubar sind.

© SZ vom 19.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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