Knapp drei Hektar Natur inklusiver geschützter Bäume wurden kahl geschlagen - und das ohne gültige Genehmigung von Gemeinde oder Landratsamt. Trotzdem muss der Eigentümer des Geländes kein Bußgeld zahlen, sondern könnte sogar von besseren Chancen auf Baurecht profitieren. Das ist das Ergebnis einer Aussprache aller Beteiligten am Landratsamt. Ansonsten aber blieben noch einige Fragen ungeklärt. Vor zwei Wochen wurde das Grundstück am Hauser Weg in Markt Schwaben, auf dem früher Tennisplätze lagen, innerhalb weniger Stunden von fast jeglichem Bewuchs befreit. "Die Rodung war zwar rechtswidrig, wir konnten aber beim besten Willen weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit feststellen", resümiert Johann Taschner, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde. Dabei ist noch nicht einmal klar, ob der leitende Architekt oder der Grundstückseigner der Auftrag zum Kahlschlag gegeben hat. "Ich habe dort nur die Arbeitsstunden der Mitarbeiter für die Abrechnung gezählt, einen Auftrag habe ich nicht gegeben", sagte Architekt Markus Steffelbauer. Als Diplomingenieur habe er hier einen reinen Aushilfsjob übernommen. Christian Eichinger von der ausführenden Entsorgungsfirma Wurzer kann dem nicht zustimmen: "Ganz klar. Wir haben den Auftrag nicht vom Eigentümer, sondern vom Architekturbüro Steffelbauer erhalten." Laut Taschner beruhe die Rodung lediglich auf einem Missverständnis zwischen der Gemeinde Markt Schwaben und dem Landratsamt Ebersberg. Der Eigentümer habe bereits im Sommer vergangenen Jahres eine Genehmigung für eine Rohdung eingeholt, die sich allerdings nur auf wenige Bäume am Rande des Hauser Wegs bezogen habe. Der Sinn dahinter sei die Verkehrssicherung des Weges gewesen. Kurz vor dem Kahlschlag sei dann noch einmal nachgefragt worden, auf welchen Bereich sich die Genehmigung beziehe - nun aber nicht mehr bei der zuständigen Naturschutzbehörde, sondern bei einem Gemeindegärtner des Bauhofs in Markt Schwaben. "Hier ist dann das Missverständnis entstanden: Die Naturschutzbehörde hat A gesagt, und der Gärtner hat B verstanden", erklärt Taschner. Verwunderlich sei nur, dass die zweite Absicherung nicht wieder beim Landratsamt, sondern bei einem unbeteiligten Landschaftsgärtner eingeholt wurde. Er stehe nun als schwarzer Peter da und habe sich wegen des Vorfalls mehrere Tage krank schreiben lassen. Den Eigentümer jedoch treffe keine Schuld, weswegen er nun auch kein Bußgeld für die Fällung naturrechtlich geschützter Bäume zahlen müsse. Stellt sich die Frage, welches Motiv der Grundstücksbesitzer hatte, die gesamte Fläche zu roden? Laut Taschner war der Grund uneigennützig: "Das Areal sollte vom Müll gesäubert werden, den die Anwohner in Form von Gartenabfällen dort hinterlassen haben. Außerdem lagen auf dem Gelände noch Reste alter Tennisutensilien herum, die entfernt werden sollten." Neben dem Müll, der teilweise immer noch herumliegt, lag der Fokus der Arbeiten aber dann wohl doch auf dem Entfernen von Bäumen und Sträuchern. Vielleicht, um Tatsachen zu schaffen? Baurecht würde jedenfalls einen hohen Gewinn einbringen. "Zwar gehört ein Großteil des Areals zum Überflutungsgebiet des angrenzenden Hennigbachs, doch entlang des Hauser Wegs kann man über eine Baugenehmigung reden. In Verbindung damit sollte aber die restliche Fläche der Öffentlichkeit in Form einer Grünanlage zugänglich gemacht werden", sagt Taschner Ergebnis des Kahlschlags ist also, dass die Chancen auf eine Baugenehmigung für das gerodete Areal nun deutlich höher liegen als mit dem ursprünglichen, geschützten Baumbestand. Als einzige Wiedergutmachung muss der Eigentümer das Schnittgut bis Oktober auf dem Grundstück liegen lassen, damit die Vögel brüten können.
Markt SchwabenNaturschützer erkennen keinen Vorsatz
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In einer Aussprache über den Kahlschlag am Hauser Weg in Markt Schwaben wurde eine Übereinkunft getroffen: Der Eigentümer muss kein Bußgeld zahlen, sondern bekommt Baurecht in Aussicht gestellt
Von Max Nahrhaft, Markt Schwaben
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