Ein Babybecken im Schwimmbad steht nicht gerade als der Ort in Verdacht, an dem sich gehäuft Straftaten ereignen. Dass Ausnahmen aber bekanntlich die Regel bestätigen, zeigte sich nun in einem Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht. Angeklagt war ein 39-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis Rosenheim, der einem dreijährigen Buben im Grafinger Freibad dessen Wasserpistole entrissen und sie anschließend nach ihm geworfen haben soll - aus juristischer Sicht immerhin der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung. Wie sich während der Verhandlung jedoch herausstellte, hatte die Mutter des Jungen mit ihrer Anzeige womöglich etwas überreagiert.
Das Gleiche sagte auch der Angeklagte über sich selbst, als ihn Richterin Vera Hörauf zu dem Vorfall von Juli vergangenen Jahres befragte. "Das war ein beschissener Tag. Es tut mir leid, wenn sich der Junge erschreckt hat", so der 39-Jährige, der sich derzeit noch in einem offenen Bewährungsverfahren befindet. Er habe in der Situation wohl ein bisschen überreagiert, zu keinem Zeitpunkt aber habe er mit der Wasserpistole auf das Kind zielen oder es gar verletzen wollen.
Das jedoch las sich in der Anklageschrift noch deutlich anders. Darin war die Rede davon, dass der Mann dem Dreijährigen die Pistole entrissen habe, nachdem ihn der Bub mehrmals damit bespritzt hatte. Anschließend habe der das Spielzeug in dessen Richtung geworfen, ihn aber verfehlt. Als die Mutter des Kindes dazwischenging, sei es zu einem Wortgefecht gekommen, bei dem sie der Mann rassistisch beschimpft habe.
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Dass er dem Jungen die Pistole weggenommen hatte, gab der Angeklagte auch gleich zu, gezielt damit beworfen habe er ihn allerdings nicht. "So was macht doch kein Mensch", sagte der 39-Jährige, der selbst drei kleine Kinder hat. Wie die genaue Flugbahn der Spielzeugwaffe war, demonstrierte der Angeklagte im Sitzungssaal sogleich mit einem Kugelschreiber, dem er seinen Verteidiger vor die Füße fallen ließ. Was Richterin Hörauf süffisant mit der Bemerkung quittierte, er solle aufpassen, sonst habe er gleich das nächste Verfahren am Hals. Bereits zu dem Zeitpunkt aber deutete sich an, dass der Wurf wohl kein gezielter auf das Kind war. Und auch die Beschuldigungen über die vermeintliche Beleidigung wies der Angeklagte zurück: "Ich bin kein Rassist und habe keinerlei Probleme mit Ausländern."
All das sah die 44-jährige Mutter des kleinen Jungen natürlich etwas anders. Der Angeklagte habe ihren Sohn regelrecht angegriffen. "Wenn Blicke töten könnten, wäre er schon längst tot", sagte sie im Zeugenstand über ihr Kind, das nach wie vor unter dem Vorfall leide. So wolle es nun auch nicht mehr ins Grafinger Freibad gehen, denn da sei ja "der böse Mann", sagte die durchaus recht impulsive Mutter, die dem Angeklagten noch ein "Dankeschön" entgegenwarf.
Was sie dagegen nicht wirklich bestätigen konnte, waren die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe. So räumte sie selbst ein, dass es sich nicht um eine richtige Wasserpistole aus Plastik, sondern lediglich um eine Schaumstoffspritze gehandelt hatte. "Er hätte ihn wohl nicht verletzen können", so die 44-Jährige. Und auch bei den vermeintlich rassistischen Beleidigung verstrickte sich die Frau in Widersprüche. An den genauen Wortlaut könne sie sich nicht mehr erinnern, es sei etwas in der Art gewesen, sie sollen in ihr Heimatland zurückgehen. Was bei Richterin Hörauf die Frage aufwarf, wovon sie sich dadurch konkret beleidigt fühle.
Dass der Strafbestand der Beleidigung hier nicht erfüllt sei, sagte auch der Verteidiger des Mannes. Eine solche müsse ein Angriff auf die persönliche Würde darstellen, was hier nicht der Fall sei - falls die Worte überhaupt jemals so gefallen seien. Die Staatsanwältin indes sah die Beleidigung "berufsbedingt", wie sie sagte, als erwiesen an, was einen Freispruch verhinderte. Gegen eine Zahlung von 200 Euro an eine soziale Einrichtung einigten sich alle Beteiligten dann aber darauf, das Verfahren einzustellen.

