Landwirtschaft:Milchtankstellen müssen keine Belege drucken können

Milch aus dem Automaten

Her mit da Mille! Andreas und Florian zapfen sich Frischmilch aus einem Automaten in Taglaching.

(Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Ein Berliner Beschluss kommt den Bauern im Landkreis Ebersberg entgegen. Und all denen, die gerne frische Milch mögen.

Es hätte zu einem bürokratischen Hindernis für Betreiber von Milchtankstellen in der Region werden können. Nun hat der Bundesrat einen Beschluss gefasst, wonach bestehende Milchautomaten wie bisher betrieben werden dürfen. Dies teilte der Bundestagsabgeordnete der Landkreise Ebersberg und Erding, Andreas Lenz (CSU), nun mit.

In der Region haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Landwirte so genannte Milchtankstellen auf ihren Höfen aufgestellt. Die Milchautomaten sind für die Landwirte "eine wichtige Möglichkeit der Direktvermarktung und erfreuen sich bei den Verbrauchern großer Beliebtheit", so Lenz.

Das Problem und der Grund, warum der Bundesrat nun eingegriffen hat: Da die Milchautomaten dem Mess- und Eichgesetz unterliegen, müssten sie einen Kassenbeleg ausdrucken können, wenn ein Kunde dort Milch gekauft hat - diese Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Viele der bestehenden Automaten sind dazu aber nicht in der Lage.

"Eine Pflicht zur Umrüstung oder Ersatz dieser Anlagen hätte letztlich zur Schließung zahlreicher Milchtankstellen geführt", vermutet Lenz. Der Bundesrat habe daher nun "auf Druck Bayerns" eine Ausnahmeregelung für Milchtankstellen beschlossen. Stichtag ist der 31. Dezember 2017. Milchautomaten, die vorher in Betrieb genommen wurden oder werden, bleiben von der EU-Regelung ausgenommen und müssen nicht umgerüstet werden.

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