Süddeutsche Zeitung

Vaterstetten:Landratsamt und Rathaus wussten vom Verdacht gegen Schmidt

Dass auf den AfD-Wahllisten unfreiwillige Kandidaten stehen könnten, war in Ebersberg und in Vaterstetten lange bekannt - unternommen wurde nichts.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten/Ebersberg

Bei der Vaterstettener Gemeindeverwaltung und im Landratsamt hat es schon früh Hinweise auf mögliche Manipulationen der AfD-Wahllisten gegeben. Es steht der Vorwurf im Raum, dass Personen ohne ihr Wissen auf die Listen gesetzt wurden. Dagegen unternommen haben beide Behörden allerdings nichts, wie aus dem Rathaus und aus dem Landratsamt zu erfahren ist. Dafür habe eine rechtliche Grundlage gefehlt.

Vor gut zwei Wochen begann in Vaterstetten eine Affäre, die wohl bundesweit einzigartig ist: Auf die Listen der AfD für die Wahl zum Gemeinderat und zum Kreistag wurden Personen aufgenommen, die vehement versichern, weder gewusst zu haben, dass sie AfD-Kandidaten sind, noch dies je wollten. Mindestens 19 solche Fälle sind mittlerweile bekannt, die meisten Personen werfen dem AfD-Gemeinderat Manfred Schmidt vor, sie getäuscht zu haben.

Schmidt habe sie ein Blanko-Formular unterschreiben lassen, dieses sollte zur Unterstützung seiner eigenen Kandidatur sein, so der Vorwurf. Andere berichten, sie hätten gedacht, eine Petition gegen den im Forst geplanten Windpark zu unterstützen. Sieben Personen haben die Frist verpasst, bis zu der ein Rückzug von der Liste möglich war. Sie müssen nun für die AfD kandidieren - obwohl man im Rathaus Vaterstetten und im Ebersberger Landratsamt die Möglichkeit gehabt hätte, die unfreiwilligen Kandidaten zu warnen.

Dies war in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag zu erfahren. Thema der Sitzung war eine Aussprache zu den Vorwürfen gegen Schmidt - dieser wurde vom gesamten Gremium zum Rückzug aus der Politik aufgefordert, was er aber ablehnte. Interessant war dabei ein Wortbeitrag von CSU-Fraktionssprecher Michael Niebler. Er berichtete, dass er von einem Ehepaar angesprochen worden sei, die beiden hätten erfahren, dass sie auf der AfD-Liste gelandet sind - auch sie beteuerten, ohne Wissen und gegen deren Willen. Da die Frist zum Rückzug noch nicht abgelaufen war - diese endete am 26. Januar - habe er den beiden helfen können, ein entsprechendes Schreiben an die Wahlleitung zu formulieren. Zugleich habe er im Rathaus nachgefragt, ob es angesichts des Verdachts, dass es noch mehr unfreiwillige Kandidaten geben könnte, möglich sei, die Personen auf der AfD-Liste zu warnen.

Geheimhaltung der AfD lässt Rathausmitarbeiter Verdacht schöpfen

Dazu muss man wissen, dass die AfD, im Gegensatz zu allen anderen Parteien, eine Veröffentlichung der Listen vor deren Offiziellwerden abgelehnt hat. Folgende Begründung gibt Christoph Birghan vom AfD-Kreisverband Ebersberg dazu ab: "Da es vor Ablauf der Widerspruchsfrist Rücktritte gab, wurde die Liste von uns erst dann veröffentlicht, als wir den Eindruck einer Konsolidierung hatten." Ebenfalls ungewöhnlich war, dass die AfD die potenziellen Kandidaten nicht zur Nominierungsveranstaltung eingeladen hat. Dies sei aber "satzungsgemäß" gewesen, so Birghan, und die stimmberechtigten Mitglieder habe man ja eingeladen.

Zumindest im Rathaus Vaterstetten schien man angesichts so bemühter Geheimhaltung kein gutes Gefühl gehabt zu haben. Jedenfalls, so bestätigt es Bürgermeister-Referent Georg Kast, habe man den Verdacht der Manipulation an die Kreiswahlleitung und die Kommunalaufsicht im Landratsamt weitergeleitet. Von dort habe man dann - am Tag des Fristendes - die Ansage bekommen, nichts zu tun.

Dies bestätigt man im Landratsamt. Als Begründung verweist die Pressestelle auf die fehlende rechtliche Grundlage: "Der gesamte Ablauf bis zur Einreichung des Wahlvorschlags, dazu gehört auch das Akquirieren von Kandidaten, findet auf einer privatrechtlichen Ebene statt." Zwar gebe es eine Prüfung durch die Wahlleitung, diese beziehe sich aber auf "die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen", also ob die Formulare richtig und vollständig ausgefüllt wurden, ob die Fristen eingehalten sind und Ähnliches.

"Ob es bei der Unterschrift auf dem Formular zu Missverständnissen kam, wie Herr Schmidt es schildert oder Täuschung, wie es einige Personen geschildert haben, ist kein Bestandteil der hoheitlichen Wahlprüfung", so die Pressestelle weiter. "Ein offensives Zugehen auf einzelne Bewerber wäre ein Verstoß gegen die uns obliegende Neutralität. Als Wahlleitung müssen wir alle Wahlvorschläge gleich behandeln und dürfen nicht in den Prozess der Aufstellung der Wahlvorschläge eingreifen."

Manfred Schmidt verdächtigt übrigens einen oder mehrere Rathausmitarbeiter, eine andere Auffassung in der Sache zu vertreten und dennoch AfD-Kandidaten "gewarnt" zu haben. Grund ist, dass immerhin zwölf Bewerber noch vor Ablauf der Frist eine Verzichtserklärung bei der Wahlleitung einreichten. Diese zwölf wurden vergangene Woche bereits von der Polizei besucht und befragt. Denn Schmidt hat Anzeige wegen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten gestellt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4801481
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 18.02.2020/koei
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.