Ablaufende Jagdscheine müssen bis spätestens 31. März wieder gelöst werden. Darauf weist das zuständige Sachgebiet "Öffentliche Sicherheit" im Landratsamt alle Jägerinnen und Jäger hin. Der Jagdschein müsse ohne Unterbrechung gültig sein. Nach dem Waffengesetz gehe sonst das sogenannte "Bedürfnis" zum Besitz von Waffen und Munition verloren. Weitere Informationen erhalten Interessierte telefonisch im Landratsamt unter der Nummer (08092) 82 31 72. Von Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr und am Donnerstag auch von 14 bis 17.30 Uhr kann man im Landratsamt, in Zimmer U.54 den Jagdschein verlängern lassen.
Landratsamt informiert:Jagdscheine müssen erneuert werden
© SZ vom 19.02.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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