Es ist ein bisschen so, als ob man ein Vier-Gänge-Menü bestellt, aber nur die Vorspeise bezahlt: Seit vielen Jahren delegiere der Freistaat Aufgaben an die Landkreise, ohne auch nur annähernd genügend Geld dafür bereitzustellen, so lautet der Vorwurf, der im Ebersberger Kreistag immer wieder formuliert wird. Jetzt verlangen die Kreis-Grünen, das Geld notfalls mit einer Klage einzutreiben und auch andere Landkreise mit ins Boot zu holen. Laut Berechnungen wurden dem Landkreis Ebersberg allein 2024 8,3 Millionen Euro zu wenig für die staatlichen Aufgaben überwiesen. Am Montag berät der Kreis- und Strategieausschuss über das Thema.
Das Thema ist kein Neues und es betrifft bei Weitem nicht Ebersberg allein. So war etwa im Landkreis München im März von einer Unterdeckung von 20 Millionen Euro die Rede, im Landkreis Starnberg haben drei Gemeinden – die schließlich über die Kreisumlage alles mitfinanzieren – eine Klage erwogen.
Auch die Grünen verweisen darauf, dass die Unterdeckung seit Jahren ein Thema im Ebersberger Kreistag ist. Betrachtet man die Jahre 2012 bis 2024, kommen so mehr als 60 Millionen Euro zusammen, mit denen der Landkreis Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Freistaats finanziert hat. Zu den Aufgaben des sogenannten staatlichen Landratsamts zählen etwa Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Gesundheitsvorsorge, Immissions- und Naturschutz oder aber Katastrophenschutz.
„Da die dargestellte Kostenunterdeckung seit Jahren durch die Staatsregierung systematisch auf Kosten der Landkreise betrieben wird, ist es notwendig, auf diese skandalöse Praxis öffentlich aufmerksam zu machen und den Freistaat dafür wenigstens teilweise zur Rechenschaft zu ziehen“, heißt es im Antrag der Grünen. Die Beschränkung der Klage auf nur ein Wirtschaftsjahr, nämlich 2024, erscheine sinnvoll, da so eine grundsätzliche Entscheidung herbeigeführt werden könne und gleichzeitig der Streitwert in Grenzen gehalten werde. Wenn sich weitere betroffene Kreise an dieser Klage beteiligen, so die Grünen, würde der Druck erhöht und die Rechtskosten verteilt werden.

