Landrat bemüht sich um Annäherung:Versöhnliche Geste an die Landwirte

Der Kreis will beim Erwerb seiner Renaturierungsflächen künftig auf das umstrittene Vorkaufsrecht verzichten und die benötigten Grundstücke auf dem freien Markt erstehen

Wieland Bögel

Der Landkreis will beim Naturschutz mehr Rücksicht auf Grundstückseigentümer und -käufer nehmen. Das kündigte Landrat Robert Niedergesäß (CSU) an. Konkret ist geplant, das Vorkaufsrecht bei für die Renaturierung interessanten Flächen nur noch in Ausnahmefällen auszuüben.

Das Verhältnis zwischen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Landratsamt und den Landwirten ist nicht immer unproblematisch, davon zeugen zahlreiche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Auch im Landratswahlkampf waren die Differenzen Thema. Es gebe im Landratsamt Optimierungsbedarf, erklärte Niedergesäß in einer Rede anlässlich seiner Nominierung zum CSU-Landratskandidaten. Er machte auch deutlich, welche Abteilung besonders dringend optimiert werden sollte: die UNB. Denn diese, so Niedergesäß damals, werde von Landwirten und Gemeinden gelegentlich "als Bedrohung" gesehen. Besonders konfliktbeladen ist dabei das Vorkaufsrecht der Behörde. Denn bei bestimmten Flächen nicht der Eigentümer entscheiden, wer das Grundstück erwerben soll. Dies gilt etwa für Flächen, die ganz oder teilweise in bestehenden oder geplanten Naturschutzgebieten liegen, oder auf denen sich Naturdenkmäler befinden. Auch wenn sich auf dem Grundstück ein "Gewässer Dritter Ordnung", befindet, darf die UNB als Vertreterin des Freistaates Bayern ihr Vorkaufsrecht ausüben.

Wie schwierig die Einschätzung, was ein schützenswertes Gewässer sei, indes ist, zeigte erst vor wenigen Monaten ein Fall im Steinhöringer Ortsteil Rupertsdorf. Der Besitzer einer Fischzucht wollte gerne an vier junge Männer verkaufen, die den Betrieb übernehmen wollen. Doch da es einen Bach auf dem Grundstück gibt, berief sich die Naturschutzbehörde auf das Vorkaufsrecht des Freistaates. Der Bach soll renaturiert, das ganze Areal zu einem Biotop umgestaltet werden. Die potenziellen Fischzüchter klagten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht. Sie argumentierten, der angebliche Bach sei eigentlich ein Entwässerungsgraben, der im Naturschutzgesetz ausdrücklich nicht als schützenswertes Gewässer genannt ist. Zwar gab das Gericht der Naturschutzbehörde Recht, da die Kläger aber Rechtsmittel gegen das Urteil einlegten, konnte der Freistaat das Grundstück bisher noch nicht erwerben.

Die Fischzucht in Rupertsdorf sei eines von insgesamt sechs Grundstücken im Landkreis, bei denen die UNB im Auftrag des Freistaates eigentlich ein Vorkaufsrecht hätte, erklärte Niedergesäß. Im Fall von Rupertsdorf wolle man aber auf das Vorkaufsrecht verzichten, genau wie bei einem Grundstück in Anzing an der Sempt, wo dies ebenfalls umstritten sei. Trotzdem werde man selbstverständlich weiter Flächen erwerben und renaturieren, beteuert Niedergesäß. Diese wolle man aber "aktiv auf dem Grundstücksmarkt" kaufen, so die Idee des Landrates. Dies könne zu einem besseren Verhältnis zwischen UNB und Landwirten beitragen. "Hier muss man behutsam vorgehen", sagte Niedergesäß. Um die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen zu verbessern, soll es außerdem ein regelmäßiges Treffen zwischen UNB und Vertretern der Landwirte geben.

Bauern-Kreisobmann Franz Lenz begrüßt diese Ankündigung, er erhofft sich, dass sich dadurch das Verhältnis zwischen Naturschutzbehörde und Landwirten entspannen könnte. "Es ändert aber nichts an der Grundproblematik des hohen Flächenverbrauchs", sagt Lenz, die Konkurrenz beim Erwerb von Grund und Boden werde bestehen bleiben. Auch dem Landrat ist bewusst, dass sich durch einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht nicht alle Konflikte ausräumen lassen Es werde sicher auch in Zukunft Fälle geben, die sich nicht "in größter Harmonie" lösen lassen.

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