Illegale Jagd:Vorsicht Schlagfalle!

Lesezeit: 2 min

Ein Hund wird auf einem freien Feld bei Frauenneuharting gewaltsam getötet - das beunruhigt Spaziergänger.

Inga Rahmsdorf

Angelockt von einem Köder tritt das Opfer in die Falle, die beiden Bügel schlagen kraftvoll zu, und das Tier stirbt. In Frauenneuharting ist vergangene Woche ein Hund bei einem Spaziergang in solch eine Schlagfalle gelaufen und darin verendet. Der Vorfall hat viele Landkreisbürger beunruhigt.

Die Polizei hatte den Täter zwar bereits einen Tag später ermittelt - und der Mann aus dem Landkreis habe keinen Hund fangen wollen, sondern einen Fuchs, sagte ein Sprecher der Polizei. Doch zeigt der Vorfall, dass Hunde, Spaziergänger oder Kinder überall Gefahr laufen, in solch eine Fallen zu geraten, mit der eigentlich Füchse gefangen werden sollen. Schließlich sind Schlagfallen nicht grundsätzlich verboten.

So etwas darf nicht vorkommen", sagt Konrad Metzer, stellvertretender Vorsitzender vom Kreisjagdverband Ebersberg. "Fallen müssen so ausgerichtet sein, dass Personen oder nicht gewünschte Tiere gar nicht hineinkommen können." Die Regelungen für Schlagfallen sind strikt. Aufstellen darf man sie nur, wenn man sowohl einen Jagdschein als auch einen Fallenschein besitzt und die Falle zuvor bei der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes angemeldet hat.

Der Mann, der die Falle in Frauenneuharting aufgestellt hatte, besaß nach Angaben der Polizei zwar einen Fallenschein, aber keinen Jagdschein - war somit gar nicht berechtigt, eine Schlagfalle zu benutzen. Angemeldet war sie dementsprechend auch nicht, wie Norbert Neugebauer vom Landratsamt bestätigte. Es handelt sich bei dem Aufstellen der Falle in Frauenneuharting daher nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, erklärte ein Sprecher der Ebersberger Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Mann.

Schlagfallen werden von Jägern im Landkreis nur ganz selten benutzt", sagt Metzger. Er sei sich zudem sicher, dass Totschlagfallen für Füchse in der Gegend gar nicht aufgestellt werden. Dass die Jagd mit Schlagfallen nicht üblich ist, bestätigt auch das Landratsamt. Es gebe nur einen Jäger, der einmal im Jahr seine Schlagfalle anmeldet, sagt Neugebauer. Darüber hinaus werden noch etwa ein bis zwei weitere Schlagfallen im Jahr registriert.

Und wenn Jäger Schlagfallen aufstellen, so gehe von ihnen keine Gefahr aus, so Metzger. "Sie werden nur in Gegenden eingesetzt, in denen normalerweise kein Hund und kein Spaziergänger vorbeikommt." Zudem müssen sie in einen Kessel aus Palisaden eingebaut werden, der nach oben hin abgedeckt und abgeschlossen ist, so dass weder ein Bussard hineinfliegen, noch ein Spaziergänger hineintreten oder sie öffnen kann.

Man muss die Falle fachmännisch aufstellen, sonst ist es unsinnig", sagt Metzger. Hinter dem Eingang, im Inneren des Kessels, werden noch Pfosten aufgestellt, so dass auch gewährleistet sei, dass man nicht einmal mit dem Arm in die Falle hineingreifen kann. Die Vorschriften führten allerdings auch dazu, dass es sehr schwierig sei, Füchse so zu fangen. Daher werden Schlagfallen Metzger zufolge fast nur für Marder genutzt. "Wenn Füchse mit Fallen gefangen werden, dann mit Lebendfallen. Und bei denen kann sich keiner verletzen", so Metzger. Jagen mit Schlagfallen sei zudem zeitintensiv, denn die Fallen müssten jeden Morgen überprüft werden.

© SZ vom 22.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: