Süddeutsche Zeitung

Landratsamt Ebersberg:Wohngeld kann online beantragt werden

Mit der zum 1. Januar 2023 geplanten Wohngeldreform wird der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert werden. Um dennoch eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten zu können, weist die Wohngeldbehörde im Landratsamt darauf hin, Anträge möglichst online zu stellen. Den Online-Antrag sowie weitere Informationen findet man unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/876291849894.

Die Anträge können von sofort an eingereicht werden, müssen aber einen Vermerk enthalten, dass die Berechnung ab Januar 2023 erfolgen soll. Wegen der Gesetzesänderung rechnet die Wohngeldbehörde mit einer etwas längeren Bearbeitungsdauer und bittet bereits im Voraus um Verständnis dafür. Eine Gewährung von Wohngeld erfolgt rückwirkend von dem Monat an, in dem man es beantragt hat. Den Antragstellern entsteht also kein Nachteil, sollte die Antwort aus der Wohngeldbehörde länger auf sich warten lassen als bisher.

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