Landkreis Ebersberg:Vorbereitung auf die Epidemie

Ebersberger Gesundheitsamt sammelt rund 1500 Impfbücher von Schulkindern ein, um besser abschätzen zu können, wie schnell sich eine Krankheit ausbreiten kann. Eltern sind zur Mithilfe gesetzlich verpflichtet

Von Karin Kampwerth

Masern

Das Gesundheitsamt Ebersberg will gut 1500 Impfbücher von Sechstklässlern einsammeln, um mehr Daten im Falle einer Epidemie zu haben. Foto: dpa.

(Foto: dpa)

Die Eltern von gut 1500 Sechstklässlern im Landkreis erhalten in diesen Tagen einen Brief vom Ebersberger Gesundheitsamt. Mit dem Schreiben werden sie aufgefordert, zu einem bestimmten Termin die Impfbücher ihrer Kinder vorzulegen. Als Begründung für die Maßnahme wird angeführt, dass "im Rahmen des bayerischen Impfkonzeptes" flächendeckend die sogenannte Durchimpfungsrate der betroffenen Altersgruppe überprüft werden soll.

Schon seit Jahren gibt es diese Aufforderung an Eltern, die dem Ansinnen des Gesundheitsamtes mal mehr, mal weniger gefolgt sind. Neu ist diesmal aber, dass Mütter und Väter nicht mehr selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie ihrem Kind das Impfbuch mit in die Schule geben. Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet. Dem Staat dienten die erhobenen Daten der Vorsorgeplanung, wie der Leiter des Ebersberger Gesundheitsamtes, Dr. Hermann Büchner, erläutert. Damit erhoffen sich die Mediziner, beim Ausbruch von Krankheiten - wie zuletzt den Masern - schneller abschätzen zu können, wie viele Menschen erkranken könnten und ob es zu einer Epidemie kommen könne.

"Die gesetzliche Vorlagepflicht gibt es seit dem 1. Januar 2013", sagt Büchner. Geregelt sei dies in Artikel 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes. Das wird auch in dem Elternbrief angeführt, habe aber Büchner zufolge in einigen Familien zu Verunsicherungen geführt. Dabei geht es darum, dass sich Eltern fragen, ob eine Behörde Auskunft über die private Entscheidung verlangen darf, seine Kinder impfen zu lassen oder nicht. Büchner hat Verständnis für die Sorge. "Die Daten werden aber nicht namentlich erhoben, das versichere ich", sagt der Leiter des Gesundheitsamtes. Selbstverständlich bleibe es auch mit der Erhebung den Eltern überlassen, ob und gegen was sie ihre Kinder impfen lassen. "In Deutschland gibt es schließlich keine Impfpflicht." Auch wenn Büchner nach eigenem Bekunden Impfungen positiv gegenüber steht, gebe es durchaus Gründe, Kinder nicht impfen zu lassen. Etwa bei schweren chronischen Krankheiten oder nach einer Stammzellentherapie.

Die Impfbücher werden schul- und klassenweise eingesammelt und dem Gesundheitsamt übergeben. Wenngleich die Namen der Kinder nicht erfasst werden, so müsse Büchner aber sagen, welche Eltern das Impfbuch nicht abgegeben haben. "Dazu sind wir verpflichtet", beruft sich der Gesundheitsamtsleiter auf das Gesetz, für dessen Umsetzung die Behörde verantwortlich sei. Ob und welche Konsequenzen Eltern befürchten müssen, die sich der Verpflichtung entziehen, kann der Leiter des Gesundheitsamtes aber nicht sagen. Ohnehin hofft er auf Verständnis für die Maßnahme und vor allem auf die Mithilfe der Familien.

An den Staat würden die Daten landkreisweise weitergegeben, sagt Büchner. Im Gesundheitsamt selber werden die Durchimpfungsraten aber gemeindeweise erfasst. Beim Ausbruch ansteckender Krankheiten können sich die Mediziner besser darauf vorbereiten, ob sich die Viren eher in Markt Schwaben oder in Zorneding ausbreiten. Bis zum Ende des Schuljahres sollen die Daten der Sechstklässler erhoben und die Impfbücher zurückgegeben sein. Bei Bedarf mit einem Flyer, der darüber aufklärt, wo nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Impflücken bestehen. Dabei handelt es sich Büchner zufolge aber lediglich um eine Empfehlung. Ob dieser nachkommen werde, bleibe aber einzig und allein die Entscheidung der Eltern, betont der Ebersberger Gesundheitsamtsleiter

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