Landkreis Ebersberg:Verhaltene Nachfrage

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Sozialhilfeempfänger und pflegende Angehörige müssen Masken nicht in der Apotheke kaufen. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Gemeinden geben FFP2-Masken an Bedürftige und pflegende Angehörige aus

In vielen Gemeinden werden die vom Freistaat bereitgestellten, kostenlosen FFP2-Masken bereits verteilt - der große Run darauf bleibt aber bisher noch aus. In Zorneding etwa können Sozialhilfeempfänger und pflegende Angehörige seit vergangenem Freitag die Masken am Fenster rechts vom Haupteingang des Rathauses abholen, unter Vorlage entsprechender Nachweise. Nachfrage habe es schon gegeben, jedoch keine großen Warteschlangen, heißt es aus dem Rathaus Zorneding. Einige Bürger hätten sich jedoch schon im Vorfeld telefonisch nach den FFP2-Masken erkundigt. Auch die Mitarbeiter des Rathauses sind bereits versorgt mit dem medizinischen Mund-Nasenschutz; wochenweise bekommen sie neue Masken zugeteilt.

In Kirchseeon beginnt an diesem Montag, 25. Januar, die Ausgabe der kostenlosen Masken an pflegende Angehörige und Sozialhilfeempfänger. Auch hier haben sich Bürger im Vorfeld immer wieder telefonisch nach den Masken erkundigt. Die Mitarbeiter des Rathauses in Kirchseeon erhalten je zwei Stück pro Woche. Die Ausgabe an die Bürger erfolgt zwischen 8 und 12 Uhr im Vorraum des Hallenbads.

Einen anderen Weg der Verteilung hat das Rathaus in Ebersberg gewählt. Statt die Masken abzuholen, können die zur Annahme berechtigten Bürger bei der Stadt anrufen und Namen und Adresse angeben. Die Masken werden dann, mit Hilfe der Mitarbeiterinnen der Offenen Ganztagsschule, direkt in die Briefkästen gesteckt. Jeder Berechtigte erhält nicht drei, sondern fünf Masken. "Der Andrang ist bisher verhalten", sagt Erik Ipsen, Geschäftsführer bei der Stadt Ebersberg. Für das System, die Masken frei Haus zu liefern, habe man sich entschieden, um noch mehr Kontakte zu vermeiden. Auch die Mitarbeiter des Rathauses Ebersberg werden mit FFP2-Masken versorgt, allerdings aus dem eigenen Kontingent. Weil im Rathaus nicht wie in Supermärkten oder dem öffentlichen Nahverkehr keine Pflicht besteht, FFP2-Masken zu tragen, kommen auch noch öfter herkömmliche Stoffmasken zum Einsatz.

© SZ vom 25.01.2021 / fla - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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