Schüsse, Schreie und eine mögliche Entführung haben am Freitagabend zu einem Polizeieinsatz in Vaterstetten geführt. Gegen 21:45 Uhr hatte eine Anwohnerin den Notruf gewählt, weil sie zunächst Schreie einer Frau hören konnte. Als sie nachschaute, konnte sie sehen, wie eine Frau von einem Mann in ein Fahrzeug gezerrt wurde. Anschließend hörte sie zwei laute Knallgeräusche und konnte den Mann wegfahren sehen. Die Zeugin konnte der Polizei auch das Kennzeichen des Fahrzeugs durchgeben.
Aufgrund der guten Informationen konnte das Fahrzeug durch eine Streife der Polizei Poing schnell im Umkreis stehend mit laufendem Motor angetroffen werden. Auf dem Fahrersitz saß ein Mann und auf dem Beifahrersitz eine Frau. Aufgrund der Personenbeschreibung der Anwohnerin konnten beide zweifelsfrei als der Mann und die Frau identifiziert werden, die an dem vorherigen Vorfall beteiligt waren. Beide gaben an, zuvor einen Streit gehabt zu haben.
Ob er die Waffen behalten darf, muss die zuständige Stelle im Landratsamt entscheiden
Die Beziehungsprobleme sollten allerdings nicht die größten Sorgen für den 49-jährigen Vaterstettener bleiben. Bereits bei Herantreten an das Fahrzeug konnten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch feststellen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über 1,1 Promille. Zudem wurden im Fahrzeug zwei Schreckschusswaffen samt Munition gefunden. Der 49-jährige gab gegenüber den Beamten zu, im betrunkenen Zustand mit den Waffen geschossen zu haben und das Fahrzeug gefahren zu sein. Im Nachgang bezeichnete er seine Handlungen als "Dummheit".
Aufgrund der Feststellungen der Beamten musste sich der Herr einer Blutentnahme unterziehen. Zudem wurden die Waffen sichergestellt. Eine Recherche ergab, dass er tatsächlich die erforderliche Erlaubnis zum Führen der beiden Waffen besaß. Allerdings wirft das Verhalten des Mannes die Frage auf, inwiefern er weiterhin zum Umgang mit Waffen geeignet ist, weshalb der Sachverhalt an das zuständige Landratsamt zur Prüfung weitergeleitet wurde.
Den Mann erwartet nun unabhängig von der Entscheidung des Landratsamts eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der unberechtigten Schussabgabe.