Bundestagsabstimmung zur Suizidbeihilfe:"Es ist eine Gratwanderung"

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In einigen Nachbarländern ist die Gesetzeslage zur Suizidbeihilfe anders geregelt, in den Niederlanden zum Beispiel ist aktive Sterbehilfe erlaubt. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

CSU-Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz hätte sich gewünscht, dass die Entscheidung zur Reform der Sterbehilfe verschoben wird. Im Interview spricht der 42-Jährige darüber, warum er sich trotzdem für einen Entwurf entscheiden wird.

Interview von Johanna Feckl, Ebersberg/Berlin

Am Donnerstagmorgen stimmen die Abgeordneten des Bundestags über eine Reform der Sterbehilfe ab. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das das bis dahin bestehende Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat - "geschäftsmäßige Sterbehilfe" bedeutet hier "auf Wiederholung angelegt" -, stehen nun zwei Gesetzesentwürfe zur Wahl. Einer der Stimmberechtigten ist der Frauenneuhartinger CSU-Abgeordnete Andreas Lenz, der den Wahlkreis Ebersberg-Erding vertritt. Was sagt der 42-Jährige zu den Plänen?

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