Silvesterfeuerwerk:Grundsätzlich erlaubt

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Das Silvesterfeuerwerk, hier vor drei Jahren am Ebersberger Marienplatz, wird im Landkreis heuer wohl deutlich kleiner ausfallen. Verboten ist es indes nicht. (Foto: Christian Endt)

Landkreis und Kommunen verzichten auf Verbots- oder Sperrzonen für Neujahrsfeiern.

Auch diesmal dürfte es ein eher ruhiges Neujahrsfest im Landkreis werden, Feuerwerk wird heuer schließlich erneut nicht verkauft. Wer allerdings noch welches auf Vorrat hat, darf dieses auch abfeuern. Weder der Landkreis noch die Kommunen werden zu Silvester besondere Regelungen erlassen, wie etwa Sperrzonen einzurichten.

Diese Möglichkeit gibt es etwa auf Landkreisebene, per Allgemeinverfügung könnten Verbote für bestimmte Orte verhängt werden, an denen es traditionell zu Silvester hoch her geht. Wie das Landratsamt aber mitteilt, werde man darauf verzichten - auch, weil es die klassischen Feiermeilen im Landkreis nicht so gebe. An größeren öffentlichen Plätzen werde allerdings die Polizei in der Nacht des Jahreswechsels verstärkt Streife fahren.

Der Brandschutz macht Verbote möglich

Darüber, ob an Silvester geböllert werden darf und wo, entscheiden letztlich die Gemeinden, und das ganz unabhängig vom Infektionsschutz. So kann etwa mit dem Verweis auf besondere Brandgefahr Feuerwerk in bestimmten Gebieten untersagt werden - wenn es solche gefährdeten Gebiete denn gibt. In Vaterstetten hatte man vor zwei Jahren entsprechende Einschränkungen diskutiert. Allerdings gab es Zweifel, dass sich diese gerichtsfest begründen ließen. Wie Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) nun erklärt, gebe es keine Gebäude, die als besonders gefährdet einzustufen sind. Er rechne ohnehin nicht damit, dass heuer viel Feuerwerk abgebrannt werde. Bereits im vergangenen Jahr sei durch das Verkaufsverbot deutlich weniger geböllert worden, damit sei heuer auch zu rechnen.

Ähnliches erwartet man in der Kreisstadt. Hauptamtsleiter Erich Ipsen verweist auf den vergangenen Jahreswechsel, wo deutlich weniger Feuerwerk zu sehen und zu hören war als sonst zu Silvester. Schutzgebiete wegen Brandgefahr gibt es in Ebersberg trotz historischer Bausubstanz keine, lediglich einen Appell der Stadt, nicht am oder gar im Schutzgebiet rund um den Klostersee zu böllern. Überhaupt gab es in Ebersberg erst einmal ein halboffizielles Böllerverbot: 2019 war das - damals allerdings, um die Partygäste im Klosterbauhof nicht zu gefährden, was heuer mangels Feier wohl nicht zu befürchten sein dürfte.

Grundsätzliche Böllererlaubnis gibt es auch in Poing. Genau wie in den anderen Gemeinden gebe es auch hier keine gefährdeten Bereiche, die ein Verbot begründen könnten, sagt Muriel Brodbeck, Geschäftsführerin im Rathaus. In Grafing war die Böllerfrage erst Anfang Dezember Thema im Stadtrat: Grüne und Linke wollten private Feuerwerke auf städtischem Grund untersagen - scheiterten aber an den Mehrheiten im Gremium.

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